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Writers Guild of Germany ® kooperiert mit Musikportal Reverb24.de

Kategorie: Kultur
Artikel veröffentlicht von: Andreas Trensch


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Im heutigen Multimediazeitalter stellen viele Musiker, z.B. via Internet Ihre
Werke der Öffentlichkeit vor. So werden z.B eigene Titel über diverse Musikportale oder über die eigene Homepage ins Internet gestellt, ohne genügend Schutzmaßnahmen für die Kompositionen ergriffen zu haben.

Demo verschickt, Song hochgeladen, private Kopie verteilt. Doch wie schütze ich mein geistiges Eigentum vor unerlaubter Fremdverwertung? Diese Frage stellen sich immer öfter Autoren, die Ihre Werke auf sicherem Boden nach außen tragen wollen.

Hier kann die Writers Guild of Germany® sicherlich Hilfe leisten.

Die Writers Guild of Germany® registrierte bisher vorwiegend Werke von Autoren, die im Bereich Film und TV tätig sind. Durch die mangelnde Aufklärung in Sachen Urheberschutz bei den Komponisten, meistens im Bereich Popularmusik, besteht aber konkreter Handlungsbedarf.

Die Writers Guild of Germany® möchte das Bewußtsein der Musiker zum Thema Schutz geistigen Eigentums wecken. Zu diesem Zweck wurde eine erste Kooperation mit dem Musikportal Reverb24.de geschlossen.

User von Reverb24.de erhalten die Möglichkeit Ihre Musiktitel (Noten, Songs, Texte) zu sehr vergünstigten Konditionen registrieren zu lassen. Bis zu 10 Titel auf einer CD kosten dann nur € 10.- anstatt bis zu € 25.- für nur eine Registratur!

Bestimmt fragen sich viele Komponisten, wie es allgemein um den Urheberschutz eigener Musiktitel bestellt ist. Wie schütze ich also mein geistiges Eigentum?

Häufig wird dann erklärt, das die Urheberschaft im deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG) verankert ist. Wie aber soll der Autor die Urheberschaft im Streitfall belegen können? Auch die Gema trägt diese Aufgaben, also den Schutz geistigen Eigentums nicht.

Die Gema verweist auf Ihrer Website einzig auf diesen Link.

http://www.gema.de/kunden/information_service/schutz_d_gesetz.shtml

Bei der Gema liegt meistens ein weit verbreiteter Irrtum vor, registriert die Gema doch lediglich Titel des Werkes und seine Spiellänge. Das Eigentliche - kurz die Komposition bleibt außen vor.

Das Problem bleibt also bestehen!
Viele Künstler haben Angst, dass ihre Ideen von Dritten (Produzenten, Verlagen, Labels etc) gestohlen und mit bekannteren Namen besetzt würden. Die Frage, wie viel jemand von seiner "Idee-Musiktstück" preisgeben darf, wenn eine z.B. Produktionsfirma Interesse zeigt, kann mit einer Registratur in der Hinterhand sicherlich einfacher beantwortet werden."

Natürlich senden sich einige Komponisten Ihre Titel per Einschreiben selbst zu, das allerdings würde aufgrund der starken Manipulationsmöglichkeiten kaum als Beweis, höchstens als Indiz, gewertet werden. Die Hinterlegung bei einem Notar oder Anwalt wäre für viele eine Alternative, allerdings eine sehr teure. Die Titel würden nach einem geschätzen Gegenständswert bemessen und somit für viele Musiker kaum bezahlbar. Dies gilt insbesondere für fleissige Autoren, die mehrere Titel pro Woche komponieren.

Die Notwendigkeit, die Rechte am geistigen Eigentum der "Idee Musikstück" zu wahren ist unbestritten und sollte höchste Priorität geniessen.

Die Writers Guild of Germany® möchte hier Abhilfe schaffen und bietet auch weiteren Musikportalen eine Kooperation an.

Postadresse:

Writers Guild of Germany®
Postfach 54 02 01
D - 22502 Hamburg

Fon 0 40 399 098 22
Fax 0 40 399 098 23

E-Mail: info@writersguild.de
Web: http://www.writersguild.de


Veröffentlicht von: Andreas Trensch
Web: http://www.writersguild.de
Kontakt: e-mail


Über den Autor:
Writers Guild of Germany ® Wir bieten seit April 1994 Autor/innen der Kunst und Wissenschaften (Schriftsteller, Drehbuchautoren, Komponisten, Wissenschaftler etc.) die Möglichkeit, ihre unveröffentlichten Werke registrieren zu lassen. Durch die Registratur, d.h. die Hinterlegung von Manuskripten oder Kompositionen etc. kann die Autorin / der Autor die Voraussetzung schaffen, bei einem Plagiatprozess die Priorität des eigenen Werkes beweisen zu können. Die Hinterlegung unterstützt die Urheber/in bei Problemen in der Beweisführung. Wir möchten dazu beitragen, dass die Leistung schöpferischer Arbeit auf sicherem Boden nach außen getragen werden kann. Die Ungewissheit, ob eine ausgearbeitete Idee mit anderen besprochen werden und/oder zum Kauf angeboten werden kann, ohne dass sie gestohlen wird, behindert Autor/innen in ihrer Arbeit - ist doch der Austausch mit anderen über die Inhalte und Prozesse ein wichtiger Bestandteil geistiger Arbeit.
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