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Wie lange muss nach der Scheidung Unterhalt bezahlt werden?

Kategorie: Familie
Artikel veröffentlicht von: Horst Kuhn


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Sind aus einer Ehe Kinder hervorgegangen, dann bestehen für denjenigen Partner, bei dem die Kinder nach der Scheidung nicht leben, umfangreiche Verpflichtungen, sowohl den Kindern als auch dem Ex-Partner Unterhalt zu bezahlen. Die Unterhaltspflicht bei den Kindern versteht sich von selber. Mit der Scheidung wird ja ein einmal begründetes Vater-Kind oder Mutter-Kind-Verhältnis nicht aufgelöst. Und solange sich das oder die Kinder nicht selber unterhalten können, ist hierzu eben der Vater und die Mutter – auch nach der Scheidung – zuständig. Diese Verpflichtung, eigenen Kindern Unterhalt zu bezahlen, erstreckt sich über die komplette Zeit der Ausbildung der Kinder. Entschließt sich also ein Kind nach Abschluss der Schule ein Studium aufzunehmen, dann dauert die Unterhaltspflicht auch grundsätzlich für die so genannte Regelstudienzeit an. Komplizierter ist die Frage, wie lange denn dem Ex-Ehepartner, der sich nach der Scheidung um die Erziehung der Kinder kümmert, Unterhalt zu gewähren ist. Kennt das deutsche Gesetz im Unterhaltsrecht doch den Grundsatz, dass zunächst einmal jeder für sich selber zu sorgen hat. Es leuchtet aber unmittelbar ein, dass beispielsweise eine Mutter, die nach der Scheidung die weitere Versorgung und Erziehung eines zweijährigen Kleinkindes übernimmt, nicht unmittelbar nach der Scheidung auf ihre Erwerbsobliegenheit verwiesen werden kann. Die Mutter hat vielmehr die Pflicht und das Recht, sich um ihr Kind zu kümmern. Was aber soll gelten, wenn die Kinder größer und selbstständiger werden? Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der alleinerziehenden Person ab einem Alter des oder der Kinder ab ca. 8-11 Jahren unter Umständen zugemutet werden kann, zumindest einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen. Entscheidend sind hier die Umstände des Einzelfalls.


Veröffentlicht von: Horst Kuhn
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