Wie gründet man eine Limited?Kategorie: Business & Wirtschaft Artikel veröffentlicht von: Christoph Piekarz
Um eine Limited zu gründen benötigt man auch in Deutschland mindestens zwei Personen. In England ist das übrigens genauso. Dabei werden die Titel Director und Secretary an die einzelnen Gesellschafter vergeben. Bei mehreren Gesellschaftern die als Directors berufen werden, kann ein Director auch zusätzlich Secretary sein. Es muss übrigens nicht zwei Gesellschafter geben. Ein Gesellschafter alleine reicht auch aus, dennoch müssen zwei Personen für die Gründung an sich bereit stehen. Ist nur ein Gesellschafter als Director berufen, führt dieser offiziell das Unternehmen, wie bei der GmbH der Geschäftsführer. Einem Secretary obliegen eher behördliche Aufgaben. Zudem verfügt der Secretary über die Möglichkeit seinen Wohnsitz nicht in England zu haben, allerdings hat der Secretary bei einer Limited auch keine Befugnis für Vertragsabschlüsse im Namen der Limited.
Ein oder auch mehrere Directors einer Limited vertreten das Unternehmen gegenüber dritten Personen. Ein Director kann Verträge rechtsgültig abschließen, steht aber auch in der vollen Verantwortung dieser Vertragsinhalte. Zudem trägt er auch die Verantwortung für die Handlungen des Secretary. Kaufmännisch gesehen unterliegt auch ein Director der Sorgfaltspflicht und auch allen anderen rechtlichen Pflichten und Bestimmungen. Ein Director muss mindestens 16 Jahre alt und natürlich nach dem Gesetz voll geschäftsfähig sein. Jede natürliche und auch jede juristische Person kann innerhalb einer Limited die Funktion eines Directors übernehmen. Personen die dem Insolvenzrecht unterliegen können nicht Director einer Limited werden, wobei allerdings in Deutschland diese Bestimmung nicht relevant ist, denn sie entstammt ursprünglich der englischen Gesetzgebung und nicht dem deutschen Recht.
Veröffentlicht von: Christoph Piekarz Kontakt: e-mail
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