Steinschlag – gleich eine neue Scheibe?Kategorie: Tipps Artikel veröffentlicht von: Kerstin Becker
Das Übel ist geschehen, vorne in der Frontscheibe entdeckt man einen kleinen splitternden Riss oder gar ein splitterndes Loch, welches nur auf einen Steinschlag zurückzuführen ist. Das Problem hierbei ist nicht nur die Behinderung der Sicht sowie Gefahr, dass sich dieser Riss erweitern und bis zur völligen Zerstörung der Frontscheibe weiterentwickeln kann, sondern auch die gesetzliche Folge. Ein Fahrzeug mit einem Steinschlag-Schaden ist demnach nicht mehr verkehrssicher und muss repariert werden – der TÜV würde in diesem Fall auch keine neue TÜV-Plakette erteilen. Aber wie ist das, muss bei einer Steinschlag-Reparatur direkt eine neue Scheibe eingesetzt werden? Bekanntlich ist der Einbau einer neuen Frontscheibe nicht gerade eine günstige Angelegenheit und wenn man jetzt noch ohne Kaskoschutz dasteht, kommt man für die Kosten dieser Reparatur selbstverständlich selber auf. Im Grunde prüft die ausführende Werkstatt, ob die Steinschlag-Reparatur einen Einsatz einer neuen Frontscheibe erfordert oder ob dieser Schaden per Kleinreparatur beseitigt werden kann. Pauschalisieren kann man hier nicht. Sofern eine Autoglas-Reparatur ausreichend ist, wird diese selbstverständlich auch ausgeführt. Bevor eine Werkstatt jedoch einen Autoglas Austausch vornimmt und z.B. Frontscheibe austauscht, wird Rücksprache mit dem Halter bzw. Besitzer des Fahrzeugs gehalten, da sich selbstverständlich auch ein großer Kostenunterschied ergibt. Letztendlich ist es also auch möglich, eine Steinschlag-Reparatur ohne den Einsatz einer neuerlichen Frontscheibe durchzuführen.
Veröffentlicht von: Kerstin Becker Web: http://www.content-optimizer.de/ Kontakt: e-mail
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