Pumuckls HochzeitKategorie: Medien & Kommunikation Artikel veröffentlicht von: Georg Wittmann
Ja, man glaubt es kaum: Pumuckl darf jetzt seine Hochzeit feiern, wenn er nur will. So hat jedenfalls das Münchner Landgericht vor einigen Tagen im seit langem anhaltenden Streit seiner beiden „Mütter" entschieden.
Zum Hintergrund: Die Zeichnerin Barbara von Johnson wollte einen Malwettbewerb für Kinder unterstützen, bei dem eine Freundin für den rothaarigen Kobold gefunden werden sollte. Der Sieger des Wettbewerbes sollte sogar eine Einladung zur Hochzeit des bekannten Kobolds, die möglicherweise im Atelier von Frau Johnson stattfindet, erhalten.
Die Erfinderin des Pumuckl, Ellis Kaut, möchte aber ihrer Figur weder eine Freundin zugestehen noch eine Hochzeit feiern lassen. In Ihren Augen ist der rothaarige Kerl ein Geistwesen, das nicht heiratet. Außerdem sei er ein nicht alterndes Kind, für das eine Heirat gar nicht in Frage kommen kann. Ein weibliches Wesen an seiner Seite empfinde sie als eine störende und überflüssige Figur.
Das Landesgericht in München sah das etwas anders. Es sah das Urheberpersönlichkeitsrechts von Frau Kaut nicht verletzt. Laut dem Richterspruch darf Barbara von Johnsen sowohl den angedachten Malwettbewerb unterstützen als auch privat eine Hochzeit von zwei Fantasiefiguren veranstalten. Da keine neue Pumuckl-Geschichte erzählt wird, sei auch das Urheberrecht der Autorin nicht verletzt worden.
Da das Urteil vorerst noch nicht rechtskräftig ist, darf man gespannt sein, ob Pumuckls Hochzeit nun stattfindet oder vielleicht doch noch gerichtlich verhindert wird.
Veröffentlicht von: Georg Wittmann Web: http://www.tolle-hochzeitskarten.de Kontakt: e-mail
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