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Gleichberechtigung im Berufsleben
Kategorie: Bildung & Beruf
Veröffentlicht von: Manni Freund


Gleichberechtigung ist ein Thema von dem alle meinen, es wäre gar kein Thema mehr. Frauen dürfen zur Bundeswehr und Männer können sich als Hausmann etablieren ohne an Männlichkeit zu verlieren. Niemand wird mehr aufgrund seiner Herkunft diskriminiert und alle sind sich einig, das interessiert in unserer gleichberechtigten Gesellschaft heute niemand mehr.
Leben wir wirklich in so einer toleranten Gesellschaft? Vielleicht doch nicht so ganz denn ansonsten gäbe es wohl das AGG nicht. AGG ist die Abkürzung für Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, welches auf europäischem Recht beruht.
Mit dem AGG soll die Benachteiligung von Arbeitnehmern aus Gründen wie Geschlecht oder Glaube verhindern und beseitigen. Im Klartext bedeutet das, Religionszugehörigkeit oder Geschlecht im Berufsleben nichts zu suchen. Unter anderem enthält das AGG noch einen Paragraphen, der auf die Verpflichtung der Arbeitgeber hinweist, seine Mitarbeiter in geeigneter Art und Weise zu schulen. Wenn Mitarbeiter darüber informiert sind wann es sich um ein Fehlverhalten handelt, können sie gegen einen Missbrauch vorgehen. Das mach deutlich, es steht dem Chef eines Unternehmens nicht frei, ob er für eine AGG Schulung in seinem Unternehmen sorgen möchte oder nicht. Falls der Arbeitgeber sich nicht dazu bereit erklärt, können die Beschäftigten ihr Recht einklagen.
Um hier eine gute Lösung zu finden gibt es Firmen, die auch Online Schulungen für die Arbeitnehmer durchführen. Es kann eine vorteilhafte Lösung sein, dass die zu schulenden Mitarbeiter keine großen Wege machen müssen sondern in dem Unternehmen bleiben können.
Der Unterricht ist wie bei einem Verkaufstraining in einen theoretischen und einen praktischen Teil untergliedert. Zuerst lernen die Mitarbeiter die Paragraphen des AGG und können mit Beispielen diese verinnerlichen. Im nächsten Teil werden dann Fragen über das Gelernte gestellt und diese müssen richtig beantwortet werden. Erst wenn alle Fragen richtig beantwortet wurden wird ein Zertifikat über die AGG Schulung ausgestellt.
Es gibt aber auch die andere Variante, die AGG Schulung in der Firma stattfinden zu lassen. Das AGG wird dann von einem Dozenten und Rechtsanwalt im Unternehmen selbst durchgeführt. Mit welcher Schulungsform sich der Arbeitgeber am wohlsten fühlt, kann jeder selbst entscheiden.


Veröffentlicht von: Manni Freund
Kontakt: e-Mail


Über den Autor:
Manni Freund, kaffee_freund[at]gmx.de