Tipps & Infos: Bausparvertrag als „Krankenschein“ für das EigenheimKategorie: Business & Wirtschaft Veröffentlicht von: Jörg Teichler
Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage haben viele Bausparer nach dem Sinn des Bausparvertrages gefragt. Sicherlich ist es schmerzlich eine Zulage zu verlieren, doch Bausparen bleibt aus einer Reihe anderer Gründe weiterhin attraktiv, wie das Online-Magazin www.1a-Finanzmarkt.de berichtet. Die persönlichen Verhältnisse können sich innerhalb weniger Jahre drastisch ändern. Oft wird dann ein zinsgünstiger Kredit benötigt.
Die persönlichen Verhältnisse können sich innerhalb weniger Jahre drastisch ändern. Oft wird dann ein zinsgünstiger Kredit benötigt. Dabei müssen Bausparer nicht einmal ein Eigenheim besitzen. Wenn beispielsweise die Eltern sterben, müssen die Kinder den Nachlass untereinander aufteilen. Wird ein Grundstück oder ein Haus vererbt und soll nun ein Erbe die anderen auszahlen, muss oft Fremdkapital beschafft werden, wenn der auszahlende Erbe nicht über das nötige Geld verfügt. Ein Bausparvertrag kann hier als Brücke zu einem zinsgünstigen Kredit fungieren und den Verkauf oder die Versteigerung des Elternhauses verhindern.
Viele Bausparer sehen aber auch im Bausparvertrag eine Art „Krankenscheinfunktion" für das Eigenheim. Oft müssen Modernisierungsarbeiten oder Reparaturen am Haus durchgeführt werden. Auch hierfür wird Geld benötigt, das als zinsgünstiger Kredit beschafft werden kann.
Wen die hohen Grundstückspreise und Baukosten in Deutschland abschrecken, kann auch darüber nachdenken, sein Bauvorhaben im EU-Ausland zu realisieren. Einige Institute bieten sogar ihren Kunden einen Auslandsservice an und beraten künftige Bauherren über den Bau oder Erwerb einer Auslandsimmobilie. Ein weiterer entscheidender Vorteil liegt darin, dass man sich über den Auslandsservice in vielen Ländern der EU-Mitgliedstaaten Kredite vor Ort sichern kann. So wird der Kredit zwar in Deutschland genommen, doch die neue Auslandsimmobilie dient als Sicherheit.
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