Die Abhöranlage / Videoüberwachung – die Spionage bei einem LebensmitteldiscounterKategorie: Business & Wirtschaft Veröffentlicht von: Oliver Bunzheim
Der Schreck bei den Konsumenten sitzt tief im Nacken. Die Schlagzeilen wanderten durch die Presse. Deutschlands zweitgrößter Lebensmitteldiscounter spioniert die eigenen Mitarbeiter und die Kundschaft aus. Durchgeführte Videoüberwachungen und weitere Maßnahmen bezüglich eingesetzter Abhöranlagen kamen ans Licht. Jährlich verlieren die Discounter Milliardenbeträge durch Diebstähle.
Der Imageschaden ist immens, obwohl sich der Discounter öffentlich bei seinen Kunden und Mitarbeitern bezüglich der Videoüberwachung und der Abhöranlage entschuldigte. Nicht das Unternehmen trage die volle Schuld, sondern die engagierten Detekteien, die übers Ziel hinausgeschossen wären.
Nicht alle Filialen waren von der Videoüberwachung und weiterer Abhöranlagen betroffen. Trotzdem warnt der Verbrauchschutz eingehend davor, bei diesem Discounter eine Bezahlung per EC-Karte vorzunehmen, da die Verdachtsmomente ausreichen, dass das gesamte Kassenumfeld einer Videoüberwachung unterzogen wird. Selbst das Eintippen der persönlichen Geheimnummer des Kunden, kann in die Spionage einbezogen werden.
Videoüberwachung und eine Abhöranlage sind in Unternehmen, die dem Diebstahl einen Riegel vorschieben möchten, keine Seltenheit. Das sagte sich dieser Discounter auch – aber in speziellen Fällen wurde die Abhöranlage für eine Spionage missbraucht. Sämtliche kollegialen Gespräche und selbst geführte Telefongespräche wurde durch eine Abhöranlage mitgeschnitten. Aussagen wie die Mitarbeiterin XY spricht am Telefon russisch oder der Mitarbeiter AB beklagte sich bei einem Kollegen über das vorherrschende Betriebsklima wurden getroffen. Die Belegschaft ist momentan sehr aufgebracht, da es in den letzten Jahren zuvor, bereits öfters vorgekommen ist, dass dieser Konzern durch seine innerbetrieblichen Maßnahmen an den Pranger gestellt wurde.
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