Digitale Signatur = UnterschriftKategorie: Computer & Internet Veröffentlicht von: Steffen Ehrlich
Die digitale Signatur ist anders als die elektronische Signatur ein kryptisches Verfahren. Dadurch wird einer Nachricht eine Kennzahl zugeordnet, die von jedem nachvollzogen werden kann. Dadurch kann die Echtheit einer Nachricht nachgewiesen werden.
Die digitale Signatur wird oftmals auch als elektronische Signatur oder elektronische Unterschrift bezeichnet. Dies entspricht jedoch keinesfalls der Wahrheit. Denn die digitale Signatur stellt in keinster Weise die handschriftliche Unterschrift dar. Dies hätte auch schwerwiegende Folgen, denn eine handschriftliche Unterschrift kann leicht kopiert werden. Somit wäre die Kopie nicht mehr vom Original zu unterscheiden. Die Beweiskraft der Unterschrift würde verloren gehen.
Mit der digitalen Signatur wurde eine Möglichkeit gefunden, elektronische Dokumente zu unterzeichnen, ohne die handschriftliche Unterschrift zu gebrauchen. Diese Form der Unterschrift kann von jedem eingesehen werden. Die digitale Signatur kann jedoch ausschließlich vom Unterzeichner geändert werden. Somit ist es möglich, die Echtheit der Signatur zu gewährleisten.
Eine digitale Signatur ist mit einem einzelnen Dokument fest verbunden. Für weitere Dokumente kann sie nicht verwendet werden. Dies ermöglichen die Schlüssel, aus denen eine digitale Signatur besteht. Dabei handelt es sich um den geheimen und den nicht geheimen Schlüssel, die auch als privater und öffentlicher Schlüssel bezeichnet werden.
Weiterhin sind für die Beweiskraft der digitalen Signatur die so genannten Hashwerte von größter Wichtigkeit. Dabei handelt es sich um Prüfsummen, die eine eventuelle Veränderung nach Absenden der Daten durch den Unterzeichner aufdecken sollen. Das auf den Hashwerten basierende Prinzip funktioniert folgendermaßen: Die Daten der Nachricht werden verschlüsselt und in Kurzform gespeichert. Diese Speicherung kann nicht umgekehrt werden. Die so in Kurzform gespeicherten und verschlüsselten Daten - die Hashwerte - werden der Nachricht angehängt und beweisen die Zugehörigkeit der Nachricht.
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