Fraudnet: Internationale Gruppe von Fachanwälten lehrt Wirtschaftskriminellen das Fürchten und hilft OpfernKategorie: Business & Wirtschaft Veröffentlicht von: Alexander Hauk
Von Alexander Hauk
Friedrichsdorf/London/Paris/Miami (aha). Sie arbeiten für Regierungen, Banken, Firmen und Geschäftsleute. Ihre Aufgabe ist es, Opfern von Wirtschaftskriminalität zu helfen. Ihr Spezialgebiet ist die Jagd auf entwendete Vermögenswerte im Ausland und die Rückgabe an die Eigentümer: Weltweit haben sich 37 Fachanwälte in 34 Ländern zu einem Netzwerk mit dem Namen Fraudnet (Fraud: engl. Betrug) zusammengeschlossen, um gegen Betrug und Korruption zu kämpfen. In Deutschland vertritt der Fachanwalt Bernd Klose aus dem hessischen Friedrichsdorf die Vereinigung: „Praktisch alle großen Fälle spielen sich heute auf länderübergreifender Ebene ab. Wie die Täter arbeiten auch wir international", so Klose. Er und vier seiner Kollegen erzählen, wie diese Zusammenarbeit aussieht und von ihren Erlebnissen: Allein in Deutschland werden Unternehmen durch Wirtschaftskriminalität jedes Jahr um Milliardensummen geschädigt.
Wenn Klose von seiner Arbeit berichtet, drängt sich das Bild eines Geheimagenten auf: Hohe Geldsummen, Aufenthalte im Ausland, etwa auf den Bermudas oder den britischen Jungferninseln, Fälle mit kriminellem Hintergrund. Tatsächlich gleicht sein Arbeitsalltag in vielen Dingen dem von Agenten. „Allerdings geht es bei uns in den meisten Fällen gewaltlos zu", so Klose über Fraudnet. „Das ist auch keine staatliche Einrichtung", erklärt er. Vielmehr handelt es sich dabei um ein Anfang 2004 gegründetes Netzwerk von Anwälten, die sich auf Wirtschaftskriminalität spezialisiert haben. Angesiedelt ist es unter dem Dach der International Chamber of Commerce (ICC), der Internationalen Handelskammer in Paris, die mehr als 7.500 Mitglieder in über 130 Ländern hat. Auch Kriminelle arbeiten längst länderübergreifend: „In einem Klageverfahren sind wir in zehn verschiedenen Ländern tätig gewesen", berichtet Fraudnet-Mitglied Steven Philippsohn, dessen Kanzlei in London ihren Sitz hat. Aus vertraglichen und rechtlichen Gründen darf er wie seine Kollegen keine Details nennen. Dennoch verrät er, dass zu seinen Auftraggebern unter anderem die britische Regierung gehört.
„Gelder können heute mit einem Knopfdruck sekundenschnell auf Konten in andere Länder transferiert werden", so der Rechtsexperte. Opfer von Wirtschaftskriminalität bedürften deshalb der Hilfe eines Rechtssystems, das rasch und auf internationaler Basis darauf reagieren könne. Ursache für viele Probleme bei Fällen mit Auslandsbezug sind die unterschiedlichen Rechtssysteme, die für die Ermittler eine Herausforderung sind. Allein die Übersetzungsarbeit der notwendigen Rechtshilfeabkommen nimmt viel Zeit in Anspruch.
Während in Deutschland die Staatsanwaltschaft Exekutiv-Hoheit auch bei Betrugsdelikten mit zivilrechtlichem Schaden hat, fallen in Ländern mit Angelsächsischem Recht Maßnahmen zur Rückgewinnungshilfe bei Wirtschaftsbetrug unter das Zivilrecht. Im deutschen Rechtssystem steht die Wiedererlangung der entzogenen Vermögenswerte zwar nicht hinten an. Die Priorität liegt aber zunächst bei der Fahndung nach dem Täter.
Nach Ansicht von Philippsohn wird das Angelsächsische Recht, das unter anderem in England, den USA, Australien und Kanada und ironischerweise die mesite als sicheres Versteck geltenden Offshore Standorte dominiert, den Anforderungen, die die Jagd nach den entwendeten Vermögenswerten mit sich bringt, am Besten gerecht. Tatsächlich können damit, im Vergleich zum in Europa gebräuchlicheren Römischen Recht, gerichtliche Auskunftsverlangen und Arreste außerordentlich schnell und ohne Kenntnis des Täters erlangt werden. „Manchmal innerhalb von 24 Stunden nach der Beauftragung", so Philippsohn. Bei ihrer Arbeit greifen die Juristen häufig zu Rechtsbehelfen, wie der Norwich Pharmacal Order (Information Injunction), der Anton Piller Order (Search Order) und der Mareva Order (Freezing Injunction). So können die Experten zum Beispiel mit der Anton Piller Order auf Verfügung des örtlichen Gerichts, ohne Anhörung der Gegenpartei das Büro und die Wohnräume des vermutlichen Täters durchsuchen und Beweismittel beschlagnahmen. Was sich theoretisch einfach anhört, ist in der Praxis äußerst kompliziert. Schließlich muss der Richter aus den Informationen, die die Fraudnet-Mitglieder zusammengetragen haben, erkennen, dass eine Straftat vorliegt.
Kooperation mit Behörden
Bei ihren Recherchen arbeiten die Fraudnet-Mitglieder so gut wie möglich mit den staatlichen Behörden zusammen. „Allgemein haben wir festgestellt, dass die Behörden inzwischen weltweit zu mehr Kooperation neigen", sagt Fraudnet-Mitglied Edward Davis. Das liege zum einen daran, dass die Fälle zunehmend länderübergreifend sind, zum anderen sei Fraudnet inzwischen bei den Behörden bekannt. Man könne sich in der Arbeit gegenseitig mit wertvollen Informationen unterstützen. „Wenn wir Regierungen vertreten, scheint die Kooperationsbereitschaft der Behörden in anderen Ländern sogar noch größer zu sein", hat der Anwalt aus dem US-amerikanischen Miami beobachtet.
Davis betrachtet Fraudnet als die Erweiterung seiner eigenen Kanzlei: „Ich habe Kontakt zu Rechtsanwälten in anderen Ländern, von deren Qualifikation ich überzeugt bin." Tatsächlich gelten die Aufnahmebedingungen in das Netzwerk unter Fachleuten als Herausforderung. „Das aus Mitgliedern bestehende Standards and Procedures Committee, eine Art Kammer, legt die Bedingungen für eine Aufnahme fest, überprüft und interviewt Kandidaten, die sich bewerben, und entscheidet letztlich über deren Aufnahme", berichtet Peter Lowe, Direktor von Fraudnet und einer der Gründer des Netzwerkes. Mit der strengen Auswahl soll sichergestellt werden, dass ausschließlich Experten von dem Netzwerk profitieren können. Neben der bereits erwähnten Kammer gibt es noch das „Strategic Planning and Marketing Committee", deren Fraudnet-Mitglieder sich darum bemühen, weltweit weitere geeignete Kandidaten für das Netzwerk ausfindig zu machen. Zu den Aufgaben Lowes gehört auch die Organisation der Fraudnet-Konferenzen. Zweimal pro Jahr kommen die Mitglieder zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch zum besseren Kennenlernen in verschiedenen Städten der Welt zusammen.
Angelsächsisches Recht erlaubt Opfern Ansprüche zu verfolgen
Bei ihrer Arbeit sind sie aufeinander angewiesen. So war für Edward Davis einer der bedeutendsten Fälle bisher die Vertretung der Regierung von Trinidad und Tobago in einem großen Korruptionsfall. „Wir konnten ihn mit Unterstützung der Fraudnet-Mitglieder aus Liechtenstein, der Schweiz, Panama und London bearbeiten." Ein Auftrag nimmt in der Regel zwischen einem und vier Jahren Arbeitszeit in Anspruch. Die meisten Mandanten würden durch Empfehlung anderer Rechtsanwälte auf seine Kanzlei aufmerksam, so Davis. Seiner Meinung nach sind die Länder des angelsächsischen Rechtskreises in Sachen Betrugsbekämpfung weiter entwickelt, als die des kontinentaleuropäischen Rechtskreises. „Während die Länder in Kontinentaleuropa eher auf die Tätigkeit staatlicher Behörden setzen, erlauben die Länder des angelsächsischen Rechtskreises den Opfern ihre Ansprüche direkt zu verfolgen."
Ausgerechnet die Anschläge vom 11. September 2001 haben sich positiv auf die Arbeit der Fraudnet-Mitglieder ausgewirkt. Da Terroristen die gleichen Kanäle wie andere Kriminelle nutzen, wurden in der Folge in vielen Ländern zahlreiche Gesetze verschärft. „Diese erlauben nun ein aggressiveres Vorgehen gegen Betrüger, Hochstapler und Schwindler", so Davis.
Drei Milliarden US-Dollar Schaden
Häufig geht es bei Fraudnet-Fällen um hohe Vermögenswerte. „Einige Mitglieder bearbeiten derzeit einen Fall von Wirtschaftskriminalität gegen eine Bank in Brasilien mit einem Schadensumfang von drei Milliarden US-Dollar mit Auswirkungen in den USA, Antigua und anderen Ländern", berichtet Rechtsanwalt Martin Kenney, der seine Kanzlei auf den britischen Jungferninseln hat. Kenney fordert von den Staaten weltweit einheitliche Gesetze, die Banken und andere Finanzdienstleister dazu verpflichten sollen, ihre Unterlagen den Opfern von Betrug und Wirtschaftskriminalität und den sie vertretenden Rechtsanwälten zugänglich zu machen. „Durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme in Bankunterlagen durch Opfer werden die Chancen für den Täter, sich die Vermögenswerte des Opfers endgültig zu sichern, erheblich reduziert werden", so Kenney.
Bei ihrer Arbeit haben die Fraudnet-Mitglieder auch kuriose Erlebnisse: „Eines Morgens erhielt ich den Auftrag gegen einen Täter tätig zu werden, der gerade auf dem Weg zum Flughafen war, um das Land zu verlassen", erzählt Philippsohn. Während ein Kollege des Anwalts bei Gericht einen dringenden Arrest beantragte, fuhr Philippsohn zum Flughafen, wohin ihm der Arrestbeschluss über Fax übermittelt wurde. Mit dem Papier stieg er in das startbereite Flugzeug und konnte den Täter davon überzeugen, die Maschine zu verlassen. „Eigentlich hätte er gar nicht das Flugzeug verlassen müssen, aber er war wohl so verdutzt von dem überraschenden Besuch", so der Jurist. Der Fall konnte kurz danach erfolgreich abgeschlossen werden.
(Internet: Fraudnet: www.icc-fraudnet.com)
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