Private Urnenbestattung – Letzte Ruhe im Bücherregal?Kategorie: Soziales Veröffentlicht von: Peter von Siebenthal
Alt verwurzelte Begräbnisrituale verlieren immer mehr an Bedeutung. Die Menschen suchen alternative Formen der Bestattung. In fast allen Ländern und Kulturen wird diesem Bedürfnis auch Rechnung getragen und der Wusch auf Selbstbestimmung nach dem Ableben respektiert. Nicht so in Deutschland, denn hier unterliegt die Totenasche dem gesetzlichen Friedhofszwang. Daher wird die Urne von den Krematorien auch nicht an die Angehörigen ausgehändigt. Diese Regulierungswut der Politik nimmt also weder auf den letzten Wunsch eines/einer Verstorbenen noch auf Angehörige Rücksicht.
Die Naturbestattung als unkonventionelle Form der Bestattung ist eine wunderbare Alternative zum deutschen Friedhofszwang, die sich immer grösser werdender Beliebtheit erfreut. Anders als bei einer traditionellen Beerdigung, findet hier die Beisetzung der Asche des Verstorbenen inmitten der freien Natur, an einem individuell gewählten Ort ausserhalb traditioneller Friedhofsmauern statt. Die Grabstellen sind naturbelassen, öffentlich zugänglich und bedürfen keiner aufwendigen Pflege-Grabpflegekosten und Friedhofsgebühren entfallen komplett.
Das in Spanien ansässige Unternehmen „Urne-Bestattung-Privat.com" bietet den Angehörigen nebst verschiedenen Varianten der Naturbestattung in Spanien auch die Möglichkeit einer Rücküberführung der Totenasche nach Deutschland an – direkt heim ins traute Heim. Zur Legalität der Vorgehensweise befragt, meint der Geschäftsführer von „Urne-Bestattung-Privat.com", Peter von Siebenthal: "Diese Rücküberführung der Urnen, bzw. der kleine Umweg über Spanien verstösst zwar gegen das Feuerbestattungsgesetz, ist deswegen eigentlich nicht korrekt. Nur, weder im Feuerbestattungsgesetz noch in sonstigen gesetzlichen Vorschriften ist diese Aktion mit Strafe bedroht. Dies bestätigt beispielsweise auch die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft durch ihren Pressesprecher Johannes Mocken. Mit anderen Worten: Verbotswidrig, jedoch nicht strafbar".
Da in Spanien keine Bestattungspflicht für Totenasche besteht, gilt, dass jeder über die Asche seines verstorbenen Angehörigen frei verfügen kann. Im Gegensatz zu Deutschland besteht in Spanien kein Friedhofszwang. Deshalb sind Naturbestattungen in Spanien relativ unkompliziert und können ohne lange Genehmigungsverfahren durchgeführt werden.
Veröffentlicht von: Peter von Siebenthal Web: http://www.urne-bestattung-privat.com Kontakt: e-Mail
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