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Vaterschaftstests
Kategorie: Soziales
Veröffentlicht von: Kerstin Becker


Schätzungsweise werden hierzulande bis zu 20.000 Vaterschaftstests jährlich in Auftrag gegeben und dienen z.B. als Beweismittel vor Gericht.

Vaterschaftstests sollen in erster Linie Umgangsrecht und Unterhaltsansprüche regeln. Geregelt werden aber auch Erb- und Rentenansprüche sowie der Betreuungsunterhalt für die Mutter, wenn das Kind während der ersten drei Lebensjahre von ihr betreut wird und sie aus diesem Grund keine Erwerbstätigkeit ausüben kann.

Die Vaterschaft ist eine große Verpflichtung für ein ganzes Leben. Deshalb ist es von großer Bedeutung für den tatsächlichen oder vermeintlichen Vater, wie ein Vaterschaftstest ausfällt.

Aber nicht immer sind es die Gerichte, die einen Vaterschaftstest anordnen. Labore verzeichnen auch zahlreiche private Anfragen von zweifelnden Vätern. Um herauszufinden, ob Mann der biologische Vater ist, reicht ein Mundschleimhautabstrich. Manch einer lässt vielleicht auch ganz heimlich den Schnuller des Kindes verschwinden, ein Papiertaschentuch oder einen anderen Gegenstand, der mit Speichelflüssigkeit des Kindes in Kontakt gekommen ist und reicht es mit seinem eigenen genetischen Material zur Analyse an ein Labor weiter. Dies ist allerdings weniger empfehlenswert, da solche Proben anfälliger für Verunreinigungen sind und somit schnell zu einem fehlerhaften Test führen können.

Dreizehn genetische Merkmale werden nach den Richtlinien zur Erstellung für Abstammungsgutachten in den Labors auf Übereinstimmungen untersucht. Werden hierfür korrekt genommene Proben von Kind, Vater und Mutter verwendet, bietet das Ergebnis des Test eine sehr hohe Sicherheit.


Veröffentlicht von: Kerstin Becker
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