Steuern sparen mit haushaltsnahen DienstleistungenKategorie: Tipps Veröffentlicht von: Marc Lokay
Seit dem letzten Jahr kann man beim Finanzamt bestimmte Kosten steuerlich geltend machen, die im Haushalt entstanden sind. Zu diesen sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen zählen in der Regel alle Arbeitskosten, die im eigenen Haushalt getätigt wurden. So werden die Kosten für die Arbeit von Handwerkern am Eigenheim oder auch an einer gemieteten Wohnung steuerlich gefördert.
Grundsätzlich werden nur die Kosten für die Arbeit selbst angerechnet, nicht aber Materialkosten. Neben Handwerker fördert der Staat auch andere Tätigkieten im Haushalt. Eine Putzhilfe fällt ebenson unter diese Regelung wird ein Koch, der in der eigenen Küche kocht oder eine Kinderbetreuerin, die in die Wohnung kommt. Auch Pflegedienstleistungen sind in den haushaltsnahen Dienstleistungen erfasst.
Je nach Tätigkeit gelten bestimmte, maximal angerechnete Beträge. Unter günstigen Umständen kann man 1800 Euro Steuern sparen - dazu müssen allerdings Dienstleistungen aus verschiedenen Dienstleistungklassen in Anspruch genommen werden.
Wichtig ist, dass man Handerwerkerrechnungen und andere Rechnungen nicht bar bezahlt - das Finanzamt verlangt neben der Rechnung auch einen Kontoauszug, der eine entsprechende Zahlung bestätigt. Die Förderung erfolgt in dem Jahr, in dem die Rechnung auf elektronischem Weg bezahlt wurde.
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