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Kopfnoten und anderer Unsinn - Das deutsche Schulsystem probiert den Wandel
Kategorie: Bildung & Beruf
Veröffentlicht von: Renate Miethner


Nach dem wiederholten PISA-Debakel muss sich das deutsche Schulsystem nun auch noch von den Vereinten Nationen (in Gestalt des UN-Sonderberichterstatters für Bildung, Vernor Munoz) vorwerfen lassen, durch seine Mehrgliedrigkeit „extrem selektiv“ zu sein, und damit alles andere als chancengleich.

Dabei hatte man sich seitens der Politik doch gerade in den vergangenen Jahren durchaus befleißigt, die Lage der Bildung in Deutschland auf einen höheren Sockel zu heben – weitestgehend planlos zwar, aber immer um Öffentlichkeitswirksamkeit bemüht. Im deutschen (Schul-)Bildungswesen tut sich bzw. tut „die Politik“ also manches, und dies selbstredend mit dem Ziel, Verbesserungen in die Wege zu leiten, von denen sämtliche Beteiligte und Betroffene profitieren sollen, und die ein (künftiges) Mithalten im Vergleich zu anderen Staaten ermöglichen. Wie undurchdacht dabei vielfach vorgegangen, und wie schnell weit übers Ziel hinausgeschossen wird, zeigt sich an allen Ecken und Enden.

War es bisher Sache der Erziehungsberechtigten (und –verpflichteten), der Eltern nämlich, über die an die deutsche Grundschulzeit anschließende schulische Laufbahn des Kindes zu entscheiden, so steht diese verbindliche Entscheidungsberechtigung von nun an in einigen Bundesländern qua Gesetz den Lehrern zu. Nicht nur eine Empfehlung ist es, die Grundschullehrer da abgeben sollen, ob ein, meist 10- bis 12- jähriges Kind seine Schullaufbahn mit dem Besuch der Haupt- oder Realschule oder des Gymnasiums fortsetzt, sondern den Lehrenden wird tatsächlich zugemutet und zugetraut, selbst die Entscheidung zu treffen, welche Art Schulbesuch dem jeweiligen Kind – zumindest erst einmal – offen steht. In strittigen Fällen, oder Fällen von Uneinigkeit, soll in einer Prüfung des Kindes zu einer beschlussreifen Entscheidung gelangt werden.

Hinter dieser Verlagerung der Entscheidungsbefugnis steckt das Bestreben, das Risiko von Fehlentscheidungen, die für eine gescheiterte oder verkorkste schulische Laufbahn mitverantwortlich sein sollen oder sind, zu minimieren. Dagegen wird nun gewiss nichts einzuwenden sein. Selten wird ein Kind im Alter von 10 bis 12 Jahren selbst die Folgen seiner Entscheidung absehen können, gar selbst eigenständig die Entscheidung treffen können. Das Urteil der Eltern mag da verlässlicher erscheinen, aber inwieweit sie unbeeinflusst von etwaigen, das jeweilige Kindesinteresse nicht in den Vordergrund stellenden Erwägungen zustande kommen mag, wird sich niemals unter Ausschließung jeden Irrtums ausmachen lassen. Dies verhält sich bei der von Lehrern getroffenen Entscheidung aber nicht grundlegend anders, auch wenn man es als wahrscheinlicher vermuten oder unterstellen mag, dass die Lehrerentscheidung weniger von persönlichen Interessen beeinflusst ist, und so als weitest möglich „neutral“ oder „objektiv“ gelten dürfen mag. Dieserart wird in die elterliche Entscheidungsberechtigung und Sorgeberechtigung eingegriffen, und man sieht sich vor die Frage gestellt, ob es Bereiche gibt, die der elterlichen Entscheidungsbefugnis für ihre Kinder entzogen und generell staatlicher Obhut überantwortet werden sollten. Gibt es also Angelegenheiten, in denen nicht die gesetzlichen Vertreter des Kindes entscheiden dürfen sollten, sondern der Staat bzw. von diesem ermächtigte Instanzen oder Institutionen?

Da liegt, neben der Beurteilung, welche Schullaufbahn dem Kind zugänglich ist oder sein soll, beispielsweise das weite Feld der Gesundheitsvorsorge, etwa der Impfungen als (vielleicht) der Privat-entscheidung und –verantwortung von Einzelnen auf den Staat zu übertragen nahe. Denn auch da geht es um das Kindes-Wohl, und auch da wird man auf „objektive“ Urteile von „Fachleuten“ als womöglich weniger irrtumsanfällig und rationaler vertrauen wollen.

Die Sorge- und Vertretungsberechtigung für noch nicht mündige, noch nicht selbst zur Wahrung und Vertretung ihrer eigenen Interessen fähige Menschen (Kindern) steht nun aber zunächst einmal grundsätzlich den Eltern zu. Sollten Eltern offenkundig dieser ihnen zukommenden und zustehenden Verantwortung und Verpflichtung nicht nachkommen, es grundsätzlich nicht können oder es nicht wollen, so ist der Staat zum Eingreifen berechtigt und verpflichtet. Zunächst einmal und vernünftigerweise auch solange, bis sich das Gegenteil als der Fall erweist, bleibt die gesetzliche Vertretung des unmündigen Kindes aber Sache der Eltern - was ja nicht heißen muss, sie solle „alleinige“ Sache der Eltern sein, i.d.S., dass es keine Möglichkeiten für Eltern gäbe, sich (fachkundigen) Rat einzuholen. Dies bedeutet: die umfassende, „flächendeckende“, allen zugängliche und garantierte Bereitstellung von Beratungsangeboten, zu deren Konsultierung sorgeberechtigte Eltern gesetzlich verpflichtet werden soll(t)en, und zwar für sämtliche Bereiche und Belange, die das Wohl eines noch nicht mündigen Menschen ausmachen - wobei die grundsätzliche Entscheidungshoheit bei den Eltern belassen bleibt, und nur in denjenigen Fällen, in denen sich die Eltern als dazu nicht fähig erweisen, dem Staat zu übertragen ist.

Das Urteil, ob es sich bei der staatlich verordneten, und nicht nur im Vorfeld der Einführung heiß diskutierten Verlagerung der Entscheidungsberechtigung über den weiterführenden Bildungsweg von Kindern um die Eröffnung eines „Nebenkriegsschauplatzes“ handelt, oder ob dies schlicht als auf einer gründlichen und grundlegenden (vielleicht absichtsvollen und –geleiteten) Verkennung von Tatsachen und Verhältnissen beruht, mag man vorerst (noch) nicht und vielleicht niemals mit Gewissheit fällen können. Darauf kommt es letztlich aber auch gar nicht an. Festzustellen ist, dass der Gesetzgeber sich „elegant“ aus der ihm zukommenden Verantwortung und Pflicht stiehlt (bzw. zu stehlen beabsichtigt), die nämlich darin besteht, jedem uneingeschränkt gleiches Recht zukommen zu lassen, d.i. nicht eingeschränkt oder gar verhindert durch zufällige Begebenheiten wie Herkunft, soziales „Milieu“, finanzielle Ausstattung oder Geschlecht. Es ist seitens der „öffentlichen Hand“ sicherzustellen, dass unterschiedslos jedem Kind das In-Berührung-Kommen mit dem weiten Spektrum an Bereichen, in denen ein Mensch sich betätigen, „entfalten“ und nach Selbstvervollkommnung streben kann, (garantiert) möglich ist.

Erst kürzlich wurde beschlossen, dass sogenannte „Kopfnoten“ auf den Zeugnissen der Schüler ausgewiesen werden sollen, und dass diese auch auf den Schulabschlusszeugnissen gesondert aufzutauchen haben. Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Ordentlichkeit, Einsatzbereitschaft oder Engagement, „soziales“ Verhalten oder „Teamfähigkeit“, die gerne auch als „soft skills“ betitelt werden, sollen eigens, differenziert und gesondert benotet werden und in den Zeugnissen ersichtlich sein. Da stellt sich – nicht nur von Lehrenden erhoben – die Frage, ob denn die bisherigen Fächernoten gänzlich unbeeinflusst waren von diesen Bestandteilen. Setzten sich also die in einzelnen Fächern vergebenen Noten ausschließlich zusammen aus den erbrachten oder nicht erbrachten Ergebnissen von Klassenarbeiten, Tests und Klausuren?

Was sollen „Kopfnoten“ bringen? Und was soll da eigentlich bewertet oder benotet werden? Doch wohl Eigenschaften und Verhaltensweisen, von denen zu erwarten ist, dass sie im weiteren Lebens-, und nicht nur „Berufs“lebensverlauf die Bedeutung von Kriterien des Erfolgs oder des Bestehens und Bestehen-Könnens erlangen werden, und die, so die weitverbreitete Einschätzung, „heutzutage“ nicht (mehr) im familiären Umfeld (oder „Elternhaus“) vermittelt würden. Es ist zu befürchten, und wohl nicht zu Unrecht, dass von Kindesbeinen an ein Höchstmaß an Anpassung an vorgegebene, nicht weiter zur Disposition stehende „soziale Normen“ bzw. an ein genormtes „standardisiertes“ Verhalten antrainiert werden soll.

Individuelles Austesten, wozu auch das Austesten von „Grenzen“ gehört, dieser Bestandteil einer jeden menschlichen Entwicklung, so manches zu tun, das man selbst rückblickend als „Fehler“ oder „Irrtum“ wertet und (das eine oder andere Mal) aus den begangenen Fehlern zu lernen, soll offenbar so umfassend und weitreichend wie möglich unterbunden bzw. im Keime erstickt werden. Nicht „seinen“ Weg soll das Kind, der junge Mensch finden - wozu eben auch so manches Einschlagen eines sich als Sackgasse oder Irrweg erweisenden Pfades gehören mag - sondern den Weg, den es „üblicherweise“ zu begehen und einzuhalten gilt. Das Leitmotiv lautet da, (bloß) nicht seinen eigenen Kopf zu gebrauchen (bzw. sich dies anzueignen stets bemüht zu sein), sondern fremdgesetzte (und auferlegte) Erwartungen nicht zu hinterfragen und ihnen zu genügen.

Es wundert demgemäß nicht, dass eigen- und selbstgesetzte Ansprüche, Anforderungen und Erwartungen nicht nur immer mehr ins Hintertreffen sondern gänzlich in Vergessenheit geraten. Man bekommt von Kindesbeinen an einen Regelkanon diktiert, und diesem Diktat (dieser Diktatur?) Folge leistend, wähnt man sich irrtümlich jeglicher selbstaufzuerlegender und –auferlegter Verpflichtung („Disziplin“) entbunden.

Anstatt seitens der Bildungspolitik vorzugaukeln, dass es um die Schaffung von (mehr) Chancengleichheit gehe, sollte das Augenmerk und das Bestreben des Staates eben genau darauf gelenkt sein, jedem Kind unerachtet der jeweils zufälligen Umstände seines Geborenseins in ein bestimmtes Umfeld hinein, in gleicher Weise (garantiert) zu ermöglichen, sich zu bilden, in Berührung gebracht zu werden und zu kommen mit den mannigfaltigen Möglichkeiten menschlicher (menschenmöglicher) Betätigung(sfelder), um dann seinen „Weg“ beschreiten und seine Wahl treffen zu können – und dies (um an die Diskussion über Kinderbetreuungsplätze bzw. den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen zu erinnern, die größtenteils überflüssigerweise um die Unterstellung kreist, dass Eltern ihrer Kinder zwangsentledigt werden sollten) von Kindesbeinen an. Dass es dazu aber anscheinend erst einer „Ermahnung“ der UN bedarf, ist schon bedauernswert genug.


zuerst veröffentlicht: 'Philosophiemonatsbrief' (Ausgabe 03/2007),
sowie unter: http://www.brandstiftung-online.de/kopfnoten


Veröffentlicht von: Renate Miethner
Web: http://www.philosophieberatung.de/
Kontakt: e-Mail


Über den Autor:
Apeiron Philosophieberatung, 2005 gegründet von der Bonner Philosophin Renate Miethner, ist ein dezidiert philosophisch ausgerichtetes Beratungsunternehmen. Renate Miethner studierte Philosophie an der Rheinischen Friedrich-Wilhems-Universität Bonn und publiziert seit Februar 2006 den kostenfreien Philosophiemonatsbrief (www.philosophiemonatsbrief.de).