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PC-Überwachung und der Verlust der Privatsphäre
Kategorie: Politik
Veröffentlicht von: Renate Miethner


DER BÜRGER UNTER GENERALVERDACHT

Das kürzlich in Kraft getretene „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz in NRW“ befugt staatliche Institutionen bzw. behördliche Organe des Verfassungsschutzes, über das Internet auf private Rechner und die dort befindlichen Daten (Emails, Bild-, Text-, Video- und Ton-Dokumente, Passworte etc.) zuzugreifen. Was da als Wolf im Schafspelz notwendiger Maßnahmen zum Schutz aller (rechtschaffenen und unbescholtenen) Bürger unseres Rechtsstaates daherkommt, ist faktisch zumindest ein weiterer erfolgreicher Schritt hin zum totalen Überwachungsstaat.

Das Private in Deutschland scheint (einem v.a. in den 1960er Jahren populären Slogan gemäß) mittlerweile als politisch erachtet zu werden, wobei man Mühe hat, überhaupt noch feststellen und bestimmen zu können, was denn heute wohl in den Bereich des genuin Privaten gehört oder gehören darf, und was eben nicht. Jeder Staatsbürger scheint mittlerweile aus fragwürdigen Argumenten heraus unter Generalverdacht zu stehen, und man wundert sich fast über die anscheinend noch bestehenden Hemmungen vor Ergreifen der nächsten Orwell´schen Schritte: Aufhebung des Briefgeheimnisses, stichprobenartige Durchsuchungen von Privaträumen, regelmäßige Kontrollen auf Drogenmissbrauch, Aufhebung freier und geheimer Wahlen etc. Suspekt scheinen oder Anlass zu Verdächtigung geben kann nahezu jede Lebensäußerung - da bietet sich der Bereich des Privaten (man ist versucht zu sagen naturgemäß) als leicht(fertig) zugängliche und vulnerable Angriffsfläche. Es scheint nichts mehr zu geben, das „niemand anderen“ etwas anginge, das allein dem Belieben des Einzelnen anheim gestellt wäre, und das in den Bereich der von staatlicher Seite zu achtenden und zu schützenden Privatsphäre gehörte. Derjenige, der es wagen sollte, auf die ihm zustehende Sphäre des rein Privaten zu pochen und selbige einfordern wollte, meldet sich kaum einmal mehr zu Wort – sei es, dass er davon ausgeht, ohnehin kein Gehör zu finden, sei es, dass er nicht Gefahr laufen mag, aufgrund seines Aufbegehrens weitere Verdächtigungen auf sich zu ziehen. So übrigens erklärt sich auch die nur äußerst geringfügig stattfindende öffentliche Diskussion, denn wer will da schon gerne zur Angriffsfläche werden?

Unstrittig ist: Gefahren lauern überall, in sämtlichen Ausprägungen und Ausformungen des Lebens. Bewusst wie unbewusst kann der Mensch auch bei der Nutzung der Toilette, bei der Nahrungsaufnahme, bei der Fortbewegung, bei der Kommunikation oder sonst wo Schaden verursachend tätig werden – derart verstanden gibt es in der Tat nichts, durch das nicht grundsätzlich die Möglichkeit (oder wenn man es werten will, das Risiko) der schädigenden Beeinflussung seiner Mitlebewesen gegeben wäre. Aber weder bedarf es diesbezüglich zur bestmöglichen Schadensabwehr einer gesetzlichen Regelung sämtlicher im Privaten, nur den Einzelnen selbst angehenden bzw. andere nicht unvermeidbar schädigenden Bereiche, noch bedarf es einer zwangsverordneten Veröffentlichung und der Möglichkeit der Öffentlichmachung von menschlichen Betätigungen oder auch Vorlieben und Gewohnheiten, die zur freien Lebensgestaltung und –äußerung des Einzelnen gehören (man wartet in diesem Zusammenhang förmlich auf den Beschluss, Computerspieler grundsätzlich vom Verfassungsschutz überwachen zu lassen – es könnten ja schließlich zukünftige Amokläufer dabei sein).

Ähnlich wie es nicht anzuraten ist, geschweige denn vollständig umzusetzen, sämtliche Funktionsweisen jedes einzelnen Organs in jedem Augenblick kontrollieren und einsehen zu können, um für den Fall des Entstehens einer „lebens-gefährlichen“ Funktionsstörung bestmöglich gewappnet zu sein, ist es auch geartet bei der Frage, was dem Staatsbürger als (zunächst einmal) unantastbare Privatsphäre zuzusichern ist – denn ansonsten wird aus der Sorge um befürchtete eventuelle „Lebens-Gefährlichkeit“ allzu leicht die Unmöglichkeit menschlichen Lebens samt all seiner individuellen Ausprägungen und Ausgestaltungen, zu dem eben unverzichtbar die (größtmögliche) Gewissheit und das verlässliche Vertrauen darauf gehört, dass es Felder gibt, die den Einblicken Anderer, ohne eine Zustimmung erteilt zu haben, entzogen sind und bleiben: der Bereich der genuin privaten Angelegenheiten, in dem ausschließlich der Einzelne selbst als Einzelner selbst die Entscheidungshoheit innehat, und eben auch die Entscheidung darüber, ob und inwieweit er anderen Einblick gewährt oder nicht. Und genau diese grundlegende originäre und exklusive Entscheidungsautorität, somit das grundlegende Recht eines jeden Menschen, nicht das Was und Wie (ich auf meinem Rechner tue oder speichere), oder das Wem (ich schreibe bzw. mit wem ich korrespondiere), ist durch den betreffenden Beschluss nicht nur angegriffen, sondern gänzlich ausgehebelt. Von der grundlegenden Pflicht des Staates, die Privatsphäre seiner Bürger zu schützen und zu verteidigen, will man lieber erst gar nicht reden.


Dieser und weitere Artikel finden sich in der Januarausgabe des Philosophiemonatsbriefes, einem E-Journal, das sich unter www.philosophiemonatsbrief.de oder unter abo@philosophiemonatsbrief.de kostenfrei abonnieren lässt. Zusätzlich werden Fragen zur Rechtsstaatlichkeit der Todesstrafe diskutiert, die leidige Frage, ob man über Hitler lachen dürfe, der Themenbereich Mobbing, aber auch rechtliche und moralische Argumente pro und contra Schwangerschaftsabbruch.


Veröffentlicht von: Renate Miethner
Web: http://www.philosophieberatung.de/
Kontakt: e-Mail


Über den Autor:
Apeiron Philosophieberatung, 2005 gegründet von der Bonner Philosophin Renate Miethner, ist ein dezidiert philosophisch ausgerichtetes Beratungsunternehmen. Renate Miethner studierte Philosophie an der Rheinischen Friedrich-Wilhems-Universität Bonn und arbeitete ausführlich über Kant und die erkenntnistheoretischen Ansätze des deutschen Idealismus.