Philosophie und LeistungsgesellschaftKategorie: Wissenschaft Veröffentlicht von: Renate Miethner
Der Anspruch auf uneingeschränkte, grenzenlose und permanente Leistungsfähigkeit ist nicht nur ein Phänomen, das innerhalb der „heutigen“ „modernen“ „Arbeitswelt“ begegnet. Die Folgen eines solchen Denkens sind enorm und übersehen wichtige menschliche Grundstrukturen.
Immer öfter wird berichtet über sich häufende und verstärkende negative Auswirkungen, welche innerhalb der heutigen Ausgestaltungen und Auswüchsen der „Arbeitswelt“ zutage träten. Schlimm genug, dass im Zuge dergestaltiger Schilderungen nicht selten die Arbeitenden nur noch als bloße Mittel zu variierenden kontingenten und beliebigen Zwecken dargestellt werden, und somit als Automaten mit unbedingter Funktionspflicht, als „Rädchen im Getriebe“, und nicht als Menschen, die stets zugleich als Selbstzwecke gewürdigt werden müssen - also als menschliche Lebewesen, die allein aufgrund ihrer Körperlichkeit gewissen vielfältig und individuell unterschiedlich ausgestalteten Einschränkungen unterliegen, und die als Menschen eben nicht ohne Schwächen sind, und denen naturgemäß auch Fehler unterlaufen können. Pauschal wird von unerfüllbaren, überfordernden Ansprüchen an „die Leistungsfähigkeit“ gehandelt, denen niemand, kein Mensch als Mensch, dauerhaft genügen kann.
Die Frage nach der jeweiligen Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit bleibt in der Regel ungestellt, wie auch die Frage auf Prüfung von Erfüllbarkeit oder Unerfüllbarkeit, sowie die Suche nach Gründen für eventuelle Unerfüllbarkeit, die jeweils einzelfallbezogen stattzufinden hat. Es unterbleibt die unerlässliche Prüfung, weshalb es denn – im konkreten Fall - überhaupt zu einem Interessenkonflikt, zu einer Kollision von Eigen-Ansprüchen mit Fremd-Anforderungen kommt bzw. kommen kann.
Dabei handelt es sich beim Erheben von in der Tat überspitzt zu nennenden Anforderungen keineswegs um ein Charakteristikum der („modernen“) Arbeitswelt oder ist vorrangig oder ausschließlich auf die („heutigen“) Erwerbs- oder Berufstätigen beschränkt. Vielmehr sind sämtliche (Lebens)Bereiche von Erwartungen durchzogen, welche dem spezifisch Menschlichen nur noch selten einmal konsequent Rechnung tragen.
Im Rahmen der immer wiederkehrenden Berichterstattung über das Phänomen der zunehmenden, meist als psychisch ausgewiesenen Belastung durch Stress am Arbeitsplatz wird in der Regel schwerpunktmäßig der „unvermeidbare“, „sich zwangsläufig einstellende“ und „nicht zu unterschätzende“ wirtschaftliche Schaden in den Fokus genommen, der in diversen Hinsichten zu beklagen sei.
Verkannt wird, dass es sich bei den konstatierten, zunehmend krankmachenden Belastungen am Arbeitsplatz nur um ein Symptom handelt, dessen entscheidende und verursachende Grundproblematik (oder, wenn man will, zugrunde liegende „Krankheit“) darin besteht, dass der Mensch sich seit geraumer Zeit kaum mehr als endliches, begrenztes, einheitlich und organisch aus Körper, Seele, Geist bestehendes Wesen begreift, das mit entsprechenden Bedürfnissen untrennbar verbunden ist – und dass es sich um eine Pflicht handelt, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, und so den Ansprüchen, die vom Menschen, als essentieller Einheit von Körper, Seele und Geist, angemeldet werden, ihr jeweiliges Recht zukommen zu lassen. Im einzelnen Fall mögen die Leistungsfähigkeit und die jeweiligen Grenzen der Belastbarkeit (sei es körperlicher oder psychischer oder geistiger Art) sehr verschieden sein - grundsätzlich gehören sie aber immer zu einem jeden Menschen. Statt dies anzuerkennen, stößt man auf eine allgemeine Einstellung der Überschätzung – und zwar seiner selbst und seiner Mitmenschen.
Die Frage muss aufgeworfen werden, warum nur so selten einmal diese Forderung erhoben wird, den Menschen als bedürftiges und fehlbares, ein in Wechselwirkung stehendes organisches Ganzes ausmachendes Lebewesen anzuerkennen, ihn also realistisch einzuschätzen statt ihn zu überschätzen und zu überfordern. Warum wird, anstatt diese begründete rechtmäßige Forderung zu erheben, der Rückzug in die Resignation angetreten? Wo bleibt bei all den gleichmacherischen Forderungen und Ansprüchen der Hinweis auf die Einzigartigkeit eines jeden Menschen mit all den dazu gehörigen Begabungen, Stärken und Schwächen? Handelt es sich um Scheu vor den möglicherweise unbequemen Konsequenzen, wenn die Maxime, die besagt, dass alles dasjenige, was wie selbstverständlich abverlangt wird, auch erbracht werden soll und muss, nicht endlich als unhaltbare Voraussetzung entlarvt, offengelegt und hinterfragt wird? Handelt es sich in erster Linie um das Beharren auf vertraute Ausflüchte und das Nicht-Preisgeben-Wollen von Ansprüchen, also letzten Endes um ein „Sich–aus–der–Verantwortung–Stehlen“?
Hier gilt es, einen klaren Standpunkt zu beziehen, um eine sinnvolle und angemessene Herangehensweise begründen zu können, ohne sich auf Allgemeinplätze zurückzuziehen.
Diese und weitere Überlegungen finden sich in der Maiausgabe des von dem Bonner Beratungsunternehmen Apeiron herausgegebenen „Philosophiemonatsbriefes“. Auf der Homepage des Unternehmens lässt sich die digitale Publikation zu philosophischen Themen kostenfrei via Email abonnieren. Behandelt wird jeweils ein klassisches philosophisches Thema anhand aktueller Diskussionen aus Politik und Gesellschaft. Abgerundet wird die Publikation mit einem Literaturtipp. Die aktuelle Ausgabe kann kostenfrei bestellt werden unter http://www.philosophieberatung.de - zusätzlich steht auch noch die Aprilausgabe unter http://www.philosophieberatung.de/pbf_04-06.pdf zum Download bereit. Alle Vormonate finden sich darüber hinaus im Online-Archiv.
Veröffentlicht von: Renate Miethner Web: http://www.philosophieberatung.de/ Kontakt: e-Mail
| Über den Autor: |
| Apeiron Philosophieberatung, 2005 gegründet von der Bonner Philosophin Renate Miethner, ist ein dezidiert philosophisch ausgerichtetes Beratungsunternehmen. Renate Miethner studierte Philosophie an der Rheinischen Friedrich-Wilhems-Universität Bonn und arbeitete ausführlich über Kant und die erkenntnistheoretischen Ansätze des deutschen Idealismus. |
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