Michael Turgut : Finanz-Vermittlerrichtinie der EU verändert die Finanzwelt.Kategorie: Business & Wirtschaft Artikel veröffentlicht von: albert albrecht
Die Vericherungs-Vermittler-Richtlinie der EU wird die Landschaft der finanzdienstleistenden Wirtschaft erheblichen Verwerfungen unterziehen, deren Tragweite bisher den wenigsten Marktteilnehmern klar geworden ist. Um dies verstehen zu können, zunächst ein kurzer Abriss, was hinsichtlich der Versicherungsvermittler-Richtlinie bisher geschehen ist:
- Am 15.01.2003 ist die Versicherungsvermittlerrichtlinie in Brüssel in dritter Lesung endgültig verabschiedet worden.
- Zum 15.01.2005 musste die Bundesregierung die Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Mittlerweile hat Brüssel bereits nach zwei "blauen Briefen" Klage beim EUGH eingereicht. Der hatte sich das Umsetzungstempo im Sommer 2006 auch spürbar erhöht. Monetäre Strafen gegen die Bundesrepublik sind jedoch nicht zu erwarten, weil Brüssel das Verhalten der Bundesregierung nicht als "Nicht-Wollen" sondern eher als "Nicht-Können" interpretiert.
- Am 03.05.2006 hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf das Bundeswirtschaftsministeriums fast unverändert beschlossen: Es wurde darin vorgeschlagen, eine IHK-Sachkundeprüfung auf Niveau des Versicherungsfachmanns zu installieren. Als Vorqualifikation werden u.a. der Fachberater für Finanzdienstleistungen IHK (mit Berufspraxis) sowie der Fachwirt für Finanzberatung IHK anerkannt.
- Im Mai 2006 beschloss das Bundeskabinett, die Karenzzeit zum Aufbau einer Qualifikation für bereits tätige Vermittler auf nur noch ein Jahr zu verkürzen (wir berichteten).
- In einer Stellungnahme des Bundesrates wurde u.a. diese Verkürzung thematisiert und kritisiert. Die Verkürzung der Übergangsfrist ist inzwischen durch den Bundestagsbeschluss wieder aufgehoben worden. Die Übergangsfrist ist wieder auf zwei Jahre angehoben worden.
- Am 18.10.2006 gab es im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages eine Expertenanhörung. In dieser wurde das Ausschließlichkeitsprivileg heftig diskutiert und von Makler- und Vermittlerverbänden wie dem AfW (Arbeitgeberverband Finanzdienstleistende Wirtschaft) heftig kritisiert.
- Der Bundesrat hat am 24.11.2006 das „Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittler-Rechts" (Vermittlergesetz) ohne weitere Änderungen verabschiedet.
Vom Bundestag war das Gesetz am 26.10. verabschiedet worden. Da es in Teilen auch den Bundesrat betraf, musste dieser förmlich zustimmen. Im Juni hatte er allerdings noch eine Reihe Kritikpunkte geäußert, die zum größeren Teil vom Bundestag zurückgewiesen worden waren. Nun aber empfahl der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats die Annahme des Gesetzes und der Bundesrat folgte dieser Empfehlung.
Das bedeutet konkret, dass bei einer Verkündung durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, wohlmöglich noch im Dezember 2006, das Gesetz genau fünf Monate später und damit schon im Laufe des Monats Mai 2007 in Kraft treten kann. Außerdem kann das Bundeswirtschafts-Ministerium nun nach Abstimmung die Versicherungsvermittler-Verordnung erlassen, auf deren Basis das Vermittlerregister von den Industrie- und Handelskammern eingerichtet wird. Weiterhin werden darin unter anderem die Erstinformationspflicht, die Zahlungssicherung, die Anforderungen an die Sachkundeprüfung sowie die Berufshaftpflicht-Versicherung geregelt.
„Der Prozess des lebenslangen Lernens hat auch die Finanzdienstleistung als Wirtschaftszweig erfasst" meint zu dieser Entwicklung der Finanzexperte Michael Turgut. „Mit dem Handwerkszeug von gestern wird es zukünftig nicht mehr möglich sein, komplexe und lebensabschnittsübergreifende Beratungsleistungen zu erbringen." Insofern ist die durch die EU angeregte Gesetzgebung als Fortschritt im Anlegerschutz zu verstehen, meint der Vorstand der IFF AG. „Der Erfolg des Kunden ist auch der Erfolg des Finanzdienstleisters" sagt Michael Turgut, daher sollte sich jeder Finanzdienstleister regelmäßig weiterbilden, denn dies ist eine notwendige Investition in die gemeinsame zukünftige Beziehung zwischen dem Kunden und dem Finanzdienstleister." http://www.go-with-us.de/pressemitteilung/michael_turgut_iff_ag_gesetzliche_rente_verlier
Erste Auswirkungen schon ab 1.1.2007 - Für die Vermittlungspraxis gibt es nun mehrere Termine zu beachten: Wer – sofern die Verkündung planmäßig im Dezember erfolgt – ab 1.1.2007 erstmals als Versicherungsvermittler tätig wird, kann dies zwar zunächst noch ohne Erlaubnis tun, muss aber die Erlaubnis pünktlich zum In-Kraft-Treten des Gesetzes beantragen. Wer vor diesem Stichtag bereits erstmals tätig geworden ist, hat hingegen etwas mehr Zeit und kann bis zum Ablauf der Übergangsfrist, also voraussichtlich bis zum 31.12.2008, die Gewerbeerlaubnis sowie die Registrierung im Vermittlerregister nachholen.
Die neuen Regelungen werden nach Ansicht von Fachleuten auch Folgen für den Markt der Vermittler haben: Versicherungen werden die Beziehungen zu erfolglosen Agenturen oder Maklern reduzieren.
"Allein für die Beratung zur privaten Altersvorsorge beispielsweise sind heute Kenntnisse des Kapitalmarktes, der Rentenbesteuerung, der Sozialversicherung und des Versicherungsmarktes notwendig", sagt Hans-Ludger Sandkühler vom Institut der Versicherungsmakler. "Das lernt man nicht einfach mal so nebenbei." Ähnlich auch Michael Turgut von der IFF AG : „Nur eine gründliche und dauerhaft fortgeführte Aus- und Weiterbildung ermöglichen es dem Finanzdienstleister sich optimal im Sinne seiner Klientel auf diese Entwicklungen und ihre vielfältigen Folgen einzustellen, und somit dem einzelnen Kunden entsprechend dessen aktueller Lebensphase und zukünftiger Lebensplanung individuelle und fundierte Beratungskonzepte anzubieten", so Michael Turgut. http://www.artikelweb.de/db/artikel_michael_turgut_-_aus-_und_weiterbildung_sind_heute_wichtiger_denn_je..html
Veröffentlicht von: albert albrecht Kontakt: e-mail
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