Maria Ward: Die "Mutter" der "Englischen Fräulein"Kategorie: Religion Artikel veröffentlicht von: Ernst Probst
Leseprobe aus "Superfrauen: 14 Bücher auf einer CD-ROM" von Ernst Probst:
Als Gründerin des Instituts der „Englischen Fräulein" machte sich die Ordensschwester Mary Ward (1585–1645) um die christliche Erziehung weiblicher Jugendlicher verdient. Zu Lebzeiten wurde ihr diese Leistung jedoch schlecht gelohnt: Der Papst ließ ihre Institute wegen einiger für die damalige Zeit ungewöhnlicher Neuerungen schließen, und Mary musste bis zu ihrem Tod um ihr Lebenswerk bangen.
Mary Ward – im deutschsprachigen Raum Maria Ward genannt – kam am 23. Januar 1585 als erstes von sechs Kindern des katholischen Adligen Marmaduke Ward und seiner Frau Ursula in Mulwith bei Ripon (Grafschaft Yorkshire) zur Welt. Sie wuchs während der Regierungszeit von Königin Elisabeth I. (1533–1603) auf.
Um die Jahreswende 1589/1590 brachten die Eltern die noch nicht ganz fünf Jahre alte Maria zu ihren Großeltern nach Ploughland Hall südöstlich von Beverly in der Ebene des Humber. Dort lebte sie fünf Jahre lang, ehe sie um die Jahreswende 1594/1595 zu ihren Eltern zurückkehrte. 1597 kam Maria nach Harewell zu einer Verwandten ihrer Mutter, 1600 zog sie zu einer anderen Verwandten mütterlicherseits nach Osgodby.
1603 äußerte Maria Ward erstmals den Wunsch, im katholischen Ausland in ein Kloster einzutreten. Außer ihrem Beichtvater waren alle Personen aus ihrer Umgebung dagegen. In der Folgezeit erhielt Maria mehrere Heiratsanträge, die sie allesamt ablehnte. Einer ihrer erfolglosen Bewerber war der etwa 40 Jahre alte Edmund Neville (gest. 1646), der Anspruch auf den Titel und das Erbe der Grafen von Westmoreland geltend machte. Er trat 1606 in Rom ins „Englische Kolleg" ein und wurde Jesuit.
Nach Pfingsten 1606 reiste die schlanke und hochgewachsene 21-jährige Maria nach Flandern. Die Überfahrt von Dover (England) nach Calais (Frankreich) gelang ihr mit Hilfe der Urenkelin des Staatsmannes und Humanisten Thomas More (1478–1535), Catherine Bentley, die sie in ihrem Pass als eine ihrer Töchter ausgab. Von dort aus ging Maria ins 40 Kilometer entfernte Saint Omer in den Spanischen Niederlanden (Flandern), wo es mehrere Klöster gab und sich viele englische Exilanten aufhielten. „Das Englische Seminar" der Jesuiten in Saint Omer war damals eine wichtige Ausbildungsstätte für Jungen aus England.
In Saint Omer trat Maria Ward als Ausgehschwester bei den „Armen Klarissen" ein. Ausgehschwestern waren Laienschwestern, die mit Korb und Sack an Türen klopften und um Lebensmittel für die in Klausur lebenden Chorfrauen baten. Bald fühlte sich Maria fehl am Platz und verließ im Frühjahr 1607 das Kloster mit dem Plan, alle englischen Klarissen in einem eigenen Haus zusammenzufassen
Am 7. Oktober 1608 erhielt Maria Ward die Erlaubnis für die Gründung eines Frauenklosters in Gravelines. Sie und die anderen Engländerinnen, die dort leben wollten, wohnten bis zur Fertigstellung des Neubaus in einem gemieteten Haus in Saint Omer. Während der Handarbeit am 2. Mai 1609 sagte eine innere Stimme Maria, sie solle nicht bei den Klarissen bleiben. Noch bevor die kleine Gemeinschaft von Saint Omer am 15. September 1609 in das neue Kloster in Gravelines zog, kehrte Maria Ward ihrer eigenen Gründung den Rücken und ging nach England zurück.
Eines Morgens wurde Maria Ward beim Haarekämmen vor einem Spiegel plötzlich klar, dass sie für etwas anderes bestimmt war als für das Klosterleben. Daraufhin kam sie nach Saint Omer zurück und fing 1610 mit sieben Gefährtinnen an, dort Töchter englischer Familien zu unterrichten. Es waren die ersten Anfänge der „English Ladies" („Englische Fräulein").
Maria Ward schwebte ab Herbst 1611 eine Gemeinschaft nach Art der Jesuiten vor, soweit dies für Frauen möglich war, ein zentral geleitetes Institut ohne Klausur und ohne ein bestimmtes Ordenskleid. Ziel dieser Gemeinschaft war nicht nur die Mädchenbildung, sondern auch die Seelsorge allgemein. 1617 gründete Maria eine weitere Niederlassung der „Englischen Fräulein" in Lüttich (Belgien), 1620 in Köln und 1621 in Trier.
Im Oktober 1621 reiste Maria Ward zum ersten Mal nach Rom, wo sie bei Papst Gregor XV. (1554–1623) die Bestätigung ihres Instituts erreichen wollte. Am 28. Dezember 1621 erläuterte Maria dem Papst die Idee ihrer Gemeinschaft, der für ihre pädagogischen Maßnahmen anerkennende Worte fand.
Bei den Verhandlungen Maria Wards mit der obersten kirchlichen Verwaltungsbehörde (Kurie) gab es bald wegen der von ihr angestrebten Klausurfreiheit und der Unterstellung des Instituts unter den Papst erhebliche Probleme. Ersteres widersprach den Klausurvorschriften für Frauengemeinschaften, deren Mitglieder weder ihr Kloster verlassen, noch ohne besondere Erlaubnis in ihrem Haus Besuch empfangen durften. Letzteres bedeutete, dass Maria es ablehnte, unter Aufsicht eines Ortsbischofs zu stehen.
Nach dem Tod von Papst Gregor XV. 1623 konnte Maria Ward erst ein Jahr später dessen Nachfolger Papst Urban VIII. (1568–1644) bei dessen Erholungsurlaub in Frascati ihr Anliegen vortragen. Er machte ihr jedoch keine Zusage, sondern verwies sie an eine Kommission der Kardinäle. Im April 1625 beschlossen die Kardinäle, die Häuser und Schulen der „Englischen Fräulein" in Rom, Neapel und Perugia in Italien seien zu schließen.
Silvester 1626 traf Maria Ward in München ein, wo der bayerische Kurfürst Maximilian I. (1573–1651) ihr das nach dem früheren Besitzer benannte „Paradeiserhaus" bei der Liebfrauenkirche als Wohnsitz und Schulhaus zur Verfügung stellte. Dort eröffneten im Frühjahr 1627 die „Englischen Fräulein" – mit einer jährlichen Subvention des Kurfürsten von 2000 Gulden – die erste öffentliche Mädchenschule Münchens. Bald erfolgten weitere Institutsgründungen in Wien (1627) und Preßburg (1628).
Auch bei ihrer zweiten Reise nach Rom konnte Maria Ward keine Bestätigung für ihr Institut erreichen. Sie hielt sich vom Februar 1629 bis zum April 1630 in der Ewigen Stadt auf.
Papst Urban VIII. verfügte am 13. Januar 1631 in der Bulle „Pastoralis Romani Pontificis" die Schließung sämtlicher Niederlassungen der „Englischen Fräulein". Am 7. Februar 1631 wurde Maria Ward im Münchener Paradeiserhaus von dem Dekan Dr. Jakob Golla (1568–1648) und zwei Begleitern im Namen der römischen Inquisition verhaftet und in eine Zelle des Klarissenklosters „Am Anger" in München gebracht. Man bezichtigte Maria als Häretikerin, Schismatikerin und Rebellin gegen den Heiligen Stuhl. Die Inquisition hatte damals das Recht, die Folter anzuwenden. Auf eine Verurteilung folgte meistens der qualvolle Feuertod.
Mitte März 1631 litt Maria Ward unter starken Kopfschmerzen und Lähmungserscheinungen, Ende März erhielt sie die heilige Kommunion und Anfang April die Krankensalbung, die zu jener Zeit erst in Todesgefahr gespendet wurde. Sie starb aber nicht, sondern durfte Mitte April 1631 ihr Gefängnis verlassen und ins Paradeiserhaus zurückkehren, wo sie weiter eine Gefangene der Inquisition blieb.
Im Spätherbst 1631 unternahm Maria Ward auf Befehl der Inquisition ihre dritte Reise nach Rom, wo sie erst im Frühjahr 1632 eintraf, weil die Pest in Bologna sie wochenlang aufgehalten hatte. Papst Urban VIII. empfing sie bald danach bei einer Audienz als „seine verlorene Tochter". Wenige Monate später bescheinigte die Inquisitionsbehörde Maria und ihren Gefährtinnen die Rechtgläubigkeit.
Nach einiger Zeit konnten Maria Wards Schwestern in Rom sogar Mädchen unterrichten und englische Exilanten betreuen. Damals litt Maria immer öfter unter Nierenkoliken, gegen die es wenig Abhilfe gab. Im September 1637 verließ sie mit drei Begleiterinnen wieder Rom und hielt sich zunächst in London auf. Wegen des Bürgerkrieges wich sie 1643 in das Dorf Heworth in der Grafschaft York aus.
Obwohl Maria Ward zu Lebzeiten die päpstliche Anerkennung ihres Stiftungswerkes versagt blieb, war sie keineswegs verbittert. Sie starb am 30. Januar 1645 im Alter von 60 Jahren in tiefen innerem Frieden in Heworth und wurde auf dem Friedhof von Osbaldwick bei Heworth zur letzten Ruhe gebettet. Ihre Gefährtinnen machten in England, München und Rom weiter.
1703 bestätigte Papst Klemens XI. (1649–1721) die Regeln des Instituts („Institutum Beatae Mariae Virginis", deutsch: „Institut der allerseligsten Jungfrau Maria"). 1749 legte Papst Benedikt XIV. (1675–1758) die rechtliche Existenz und Autorität der Generaloberin fest: „Lasset die Frauen durch Frauen regieren". Er verbot jedoch, Maria Ward als die Stifterin des Instituts zu bezeichnen. Erst Papst Pius X. (1835–1914) erlaubte 1909, die Gründerin bei ihrem Namen zu nennen. Papst Pius XI. (1857–1939) leitete 1931 ihren Prozess zur Seligsprechung ein.
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| Ernst Probst ist Journalist, Wissenschaftsautor, Buchautor, Buchverleger, Antiquitätenhändler und Fossilienhändler |
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