Kaffee und Paracetamol: Studie rät zur VorsichtKategorie: Essen & Trinken Artikel veröffentlicht von: Andreas Ketzmann
Wissenschaftler der University of Washington empfehlen maßvollen Genuss von Kaffee und anderen koffeinhaltigen Produkten, sofern zugleich die Einnahme des Schmerzmittels Paracetamol erfolgt. Eine aktuelle Studie an Bakterien und Ratten zeigte, dass eine höherdosige Kombination beider Elemente die Bildung toxischer Stoffe verdreifachen und auf diese Weise ernsthafte Leberschäden verursachen kann.
Um die schädliche Wechselwirkung von Paracetamol und Alkohol wusste man bereits, doch inwiefern Koffein auf ähnliche Weise Einfluss nimmt, ergaben erst die aktuellen Untersuchungen. Dr. Sid Nelson, Leiter der Studie, verweist darauf, dass verschiedene Typen des Schmerzmittels (auch bekannt als Acetaminophen) bereits einen Anteil Koffein enthalten. Er rät Betroffenen, während der Einnahme von Paracetamol Ihren Konsum von Kaffee, Energy-Drinks und sonstigen Koffeinträgern einzuschränken. Nichts desto trotz sehen die Forscher keinen Grund zur Panik, da erst eine Menge von mehr als etwa 20 Tassen Kaffee zur erhöhten Toxinbildung beitragen. Eine Übertragung der Erkenntnisse auf den Menschen steht zudem noch aus. Nachzulesen sind die Ergebnisse der Studie im Journal für Chemical Research of Toxicology.
Veröffentlicht von: Andreas Ketzmann Web: http://www.lethe-genussversand.de Kontakt: e-mail
| Über den Autor: |
| Andreas Ketzmann, Kaffee-Experte. An ausgewählten Kaffeeseminar-Schauplätzen vermittelt er Interessantes und Ungewöhnliches über Botanik, Aroma, Anbau und Wuchsgebiete, über Sorten, Mahlgrade und Röstung, aber auch über Wirkung und Forschung. Beispiele finden sich in seinem Blog unter www.kafffee-geniessen.de oder unter www.kaffeeseminare.de |
Dieser Artikel darf von Dritten für die Inhalte von Newslettern oder Websitecontent verwendet werden. Voraussetzung für eine Veröffentlichung durch Dritte ist, die jeweilige Autoreninfo aus 'Über den Autor', unter jedem Artikel vorhanden, unverändert mit zu veröffentlichen. Ein Verstoß gegen diese Regel, verstößt gegen die Copyright-Bestimmung. Es wäre ebenfalls von Vorteil den Verfasser des Artikels per e-Mail zu informieren, wo sein Artikel veröffentlicht wurde.
| Weitere Artikel von Andreas Ketzmann: |
|
|
|
|