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HARTZ IV – Empfänger und der Zahnersatz

Kategorie: Gesundheit
Artikel veröffentlicht von: Kerstin Becker


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Heutzutage gibt es in Deutschland nichts umsonst. Gehen wir zur Toilette, haben wir die Abwasserkosten zu zahlen, schalten wir das Licht ein, kommen Stromkosten auf uns zu. Wenn wir irgendwo hin möchten und diesen Weg nicht laufen können, benötigen wir ein Auto oder fahren mit dem Bus, beides zahlen wir. Und so zieht sich der Faden durch das ganze Leben und sämtliche Aktivitäten, die wir vornehmen. Überall fallen irgendwie Kosten an, selbst bei den alltäglichsten Dingen.

So selbstverständlich auch in der Medizin. Während wir Besuche beim Hausarzt und 2 Vorsorgeuntersuchungen in der Zahnarztpraxis von der Krankenkasse erstattet bekommen, haben wir zunächst einmal die Praxisgebühr in Höhe von 10,00 € pro Quartal sowie mögliche Zahnersatz Kosten zu tragen. Diese Zahnersatz Kosten können ins Unermessliche steigen. Schnell fallen hier einmal tausende von Euros an. Als Arbeitnehmer oder Selbständiger hat man hier schlechte Karten. Man hat die Kosten selbst zu tragen und bekommt nur einen kleinen Teil von der Krankenkasse erstattet. Lediglich wenn man mit einem mitversicherten Kind zum Zahnarzt geht erhält man die Kosten erstattet.

HARTZ IV – Empfänger haben hier einen Vorteil, denn ihnen wird die komplette Rechnung des Zahnersatzes erstattet, d.h. sie bekommen den Zahnersatz kostenlos. Aufgrund der Tatsache, dass sie bereits am Existenzminimum leben, ist ihnen hier nicht zumutbar, eine solche Rechnung zu bezahlen. Dennoch benötigen Sie jedoch vielleicht eine Zahnersatz-Behandlung, so dass hier die Kosten komplett erstattet werden. Der Zahnarzt bleibt hier nicht auf seinen Kosten sitzen, weil der Patient die Rechnung nicht bezahlt, diese wird von der Kasse bezahlt.


Veröffentlicht von: Kerstin Becker
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