Grundlegende Aspekte eines Ratenkredits in Bezug auf die Vergabe und die RückzahlungKategorie: Business & Wirtschaft Artikel veröffentlicht von: Christoph Piekarz
Bei einem Ratenkredit handelt es sich um finanzielle Mittel, die Banken Privatkunden unter bestimmten Voraussetzungen und zu bestimmten Bedingungen zur Verfügung stellen. Man unterscheidet weiterhin zwischen zweckgebundenen Krediten und solchen zur freien Verfügung. In jedem Falle dienen sie dem Kreditnehmer zur Finanzierung von Waren, Dienstleistungen oder im Rahmen einer Baufinanzierung. Auch um anderweitig aufgenommene Kredite günstig abzulösen kann die Aufnahme eines neuen Kredites zu besseren Konditionen sinnvoll sein.
Grundsätzlich kann ein Kredit nur aufgenommen werden, sofern der Antragsteller kreditfähig ist, d.h. er muss volljährig und voll geschäftsfähig sein. Darüber hinaus muss der Antragsteller eine gewisse Kreditwürdigkeit nachweisen. Durch die Vorlage eines gültigen Arbeitsvertrages und der Gehaltsabrechnungen der letzten Monate wird bewiesen, dass ein regelmäßiges monatliches Einkommen vorliegt. Die Höhe der monatlichen Zins- und Tilgungsraten orientiert sich am frei verfügbaren Einkommen und sollte nicht mehr als 50% davon betragen, um den Kreditnehmer nicht finanziell einzuengen. Ist die Kreditfähigkeit und die Kreditwürdigkeit gegeben prüft der Kreditberater die aktuellen Schufa Einträge, um zu erkennen, inwieweit der Kunde vergangene Kredite ordnungsgemäß bedient hat. Negative Schufa Merkmale wie z.B. eine eidesstattliche Versicherung erschweren eine Kreditaufnahme. Betrachtet die Bank den Kunden als geeignet, wird die Kreditvergabe bewilligt. Nun wird die Höhe des Ratenkredits festgelegt. Im Privatkundenbereich liegen Ratenkredite meistens zwischen 1.000€ und 50.000€. Die Laufzeit kann zwischen 6 und 72 Monaten betragen, wobei die Tilgung einer Baufinanzierung einige Jahrzehnte dauern kann.
Zur Absicherung des Kredites kann eine Restschuldversicherung abgeschlossen werden. Diese begleicht im Todesfalle des Kreditnehmers die verbleibenden Kreditschulden, so dass die Erben keine Forderungen zu begleichen haben.
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