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Die Vorbereitung auf ein Kreditgespräch

Kategorie: Business & Wirtschaft
Artikel veröffentlicht von: Robert Hartl


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Viele wissen, Sie wollen und/ oder benötigen einen Kredit. Weniger bereiten sich darauf aber gewissenhaft vor. Dabei ist ist dies relativ wichtig.
Denn bevor es zur Bewilligung des Kredits kommen kann, vergewissert sich die Bank mit Hilfe einiger standartisierter Richtlinien, ob der Antragsteller für eine Kreditvergabe in Frage kommt. Im persönlichen Beratungsgespräch zwischen Kreditberater und Antragsteller wird die Kreditfähigkeit und die Kreditwürdigkeit geprüft.
Unter kreditfähig versteht man die Fähigkeit rechtlich befugt zu sein, einen Kreditvertrag einzugehen. Kreditfähig sind Volljährige im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte.
Bei der Kreditwürdigkeit unterscheidet man zwischen der materiellen und der persönlichen Kreditwürdigkeit. Die materielle Kreditwürdigkeit untersucht die finanzielle und wirtschaftliche Situation des Antragstellers. Daher sollte der Antragsteller die letzten Gehaltsabrechnungen vorweisen und Auskunft über sonstige Vermögenswerte geben. Ohne regelmäßiges Einkommen sind beispielsweise Kredite für Arbeitslose zwar möglich, aber an sehr enge und strenge Voraussetzungen geknüpft. Insofern sollte man auch andere Banken bereits von Beginn an miteinbeziehen, um unnötigen Zeitverlust zu vermeiden, wenn der Antrag auf einen Kredit abgelehnt wird.
Wichtig ist auch sich schon im Voraus anhand sämtlicher monatlicher Ausgaben und Verpflichtungen einen Überblick über die Höhe des verfügbaren Einkommens zu verschaffen. Hieraus kann dann die maximale Höhe der monatlichen Rate ermittelt werden, durch die der Kredit über die Laufzeit abzubezahlen ist.
Die persönliche Kreditwürdigkeit umfasst den Charakter und das Erscheinungsbild des Kunden. Wichtig ist also durch ein gepflegtes Äußeres, höfliche Umgangsformen und Pünktlichkeit einen zuverlässigen und gewissenhaften Eindruck zu erwecken.
Unter Umständen verlangt der Kreditberater sogar ein polizeiliches Führungszeugnis, so dass dieses vorsorglich beantragt werden sollte.
In jedem Falle wird vor der Bewilligung des Kredits eine Auskunft bei der Schufa eingeholt, um sich nach dem bisherigen Kredit bzw. Finanzverhalten zu erkundigen.
Um für den Fall vorzusorgen, dass es dem Kreditnehmer nicht mehr möglich sein sollte den Kredit zurückzuzahlen kann ein Bürge oder eine Restschuldversicherung vertraglich integriert werden. Daher ist es ratsam sich vor dem Beratungsgespräch bereits um einen möglichen Bürgen zu bemühen.


Veröffentlicht von: Robert Hartl
Web: http://www.hartl.info
Kontakt: e-mail


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