Die Versicherungsbestätigung: Ihre Eintrittskarte in den öffentlichen VerkehrsraumKategorie: Tipps Artikel veröffentlicht von: l felbel
Die Versicherungsbestätigung: Ihre Eintrittskarte in den öffentlichen Verkehrsraum
Warum benötigt man überhaupt eine Versicherungsbestätigung, um in Deutschland ein Fahrzeug zuzulassen? Die Zulassungsstelle muss vor der Zulassung prüfen, ob für Ihr Fahrzeug der in Deutschland vorgeschriebene Schutz durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Erst wenn bestätigt ist, dass diese Voraussetzung erfüllt ist, darf der Sachbearbeiter Ihnen für Ihr Fahrzeug eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehrsraum erteilen – Sicherheit geht nun mal vor!
Anders als bei anderen Haftpflichtversicherungen ist der Kfz-Versicherungsschutz übrigens nicht an eine Person gebunden, sondern an Ihr Fahrzeug. Deswegen sind Sie als Halter Ihres Autos dazu verpflichtet, selbst für eine entsprechende Kfz-Versicherung Sorge zu tragen. Hintergrund ist unter anderem, dass der Gesetzgeber bei einem Kraftfahrzeug von einer besonderen Gefährdung ausgeht – so kann ein Dritter beispielsweise auch dann durch den Betrieb Ihres Wagens zu Schaden kommen, wenn Sie selbst als Fahrzeugführer keine Schuld trifft. Auch solche Schäden sind abgedeckt.
Neu: die elektronische Versicherungsbestätigung
Bisher mussten Sie den Nachweis über den Schutz durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung mit der Versicherungsbestätigungskarte führen. Schritt für Schritt wird diese Papierkarte nun durch die „elektronische Versicherungsbestätigung" oder auch eVB abgelöst. Alle weiteren benötigten Dokumente, die Sie für die Zulassung brauchen, finden Sie in einer übersichtlichen Zusammenfassung auf unserer Website.
Worauf müssen Sie bei der Zulassung mit der elektronischen Versicherungsbestätigung achten?
Grundsätzlich wird das Zulassungsverfahren mit der elektronischen Versicherungsbestätigung schneller werden – ein Ziel des neuen Verfahrens ist die Verkürzung Ihrer Wartezeiten auf der Zulassungsstelle. Durch den persönlichen Code hat der Sachbearbeiter gleich alle relevanten Daten auf seinem Computer und kann online den Versicherungsschutz überprüfen.
Da gegenwärtig noch nicht alle Zulassungsstellen das neue Verfahren nutzen können, wird Ihre Kfz-Versicherung Ihnen auch noch eine „normale" Versicherungsbestätigungskarte ausdrucken, auf der die eVB Nummer ebenfalls abgedruckt ist. Nimmt Ihre Zulassungsstelle bereits an dem neuen Verfahren teil, wird die Papierkarte einfach vom Sachbearbeiter vernichtet, um einen Missbrauch auszuschließen. Ist die Zulassungsstelle dagegen noch nicht angeschlossen, wird auf dem gewohnten Wege die Papierkarte für die Zulassungskarte verwandt.
Sören Pröpper
www.auto-bloga.de
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