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Die Versicherung für Hunde – was der Hundehalter darüber wissen sollte

Kategorie: Tiere
Artikel veröffentlicht von: Thomas Schönhuber


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Viele Hunde sind nicht versichert. Nachgefragt erklären die Hundehalter, dass ihr Hund friedlich ist, den eigenen Garten nicht verlässt oder schon sehr alt ist. Manche meinen auch, dass eine Versicherung für Hunde reine Geldmacherei ist, oder dass sie im Ernstfall sowieso nicht zahlt. Die Fakten lehren aber etwas anderes. Nahezu jeder Hund verursacht einmal im Leben einen Versicherungsschaden. Unabhängig davon, ob er das eigene Grundstück jemals verlässt oder nicht. Das Alter des Hundes ist dabei nicht entscheidend. Natürlich sind junge Hunde temperamentvoller, außerdem hat der Neuhundebesitzer häufig noch nicht genug Erfahrung, macht Fehler und schnell ist der Schaden entstanden.

Schäden können auch innerhalb der eigenen Wohnung entstehen. Wichtig zu wissen ist dabei, dass Schäden an der eigenen oder der gemieteten Wohnung nicht von der Versicherung für Hunde gezahlt werden. Aber der Besuch, der seine Jacke im Flur an den Haken hängt, die in der Zwischenzeit vom Hund des Hauses beschädigt wird, bekommt den Schaden ersetzt. Schlimmer kann es kommen, wenn der Besuch über den Hund fällt und sich verletzt. Gerade in diesem Fall ist eine Versicherung für Hunde in Form einer Tierhalterhaftpflicht besonders wichtig, denn die Folgeschäden bei Stürzen können immens sein und unter Umständen lebenslange Kosten verursachen. Schäden auf dem eigenen Grundstück sind statistisch sogar recht häufig. Das muss nicht einmal der Briefträger sein, der vom Hund ins Bein gebissen wird. Springt der Hund unerwartet gegen den Zaun und ein vorbeikommender Radfahrer erschrickt so stark, dass er stürzt und sich verletzt, kann er ebenfalls den Hundehalter haftbar machen. Häufige Versicherungsfälle gibt es auch durch Kinder, die ihre Hände durch den Gartenzaun halten und daraufhin gebissen werden. Die entstandenen Verletzungen müssen nicht schwer sein. Gerade Verletzungen von Kindern und an Kinderhänden werden vor Gericht sehr kritisch geprüft, da die Folgeschäden oft nicht vorhersehbar sind.
Geradezu klassisch ist der Hund, der beim Öffnen der Haustür herausspringt und davonläuft. Bei größeren Hunden sind die Schäden nach Unfällen beträchtlich. Zudem versuchen Autofahrer Hunden auszuweichen. Karambolagen sind die Folge.

Anders handhabt das Versicherungsrecht Beißereien zwischen mehreren Hunden. Hier wird zumeist beiden Hundehaltern eine Mitschuld angerechnet. Ein gefährlicher Irrtum einiger Hundehalter ist es für Mehrhundehalter nur einen Hund mit einer Versicherung für Hunde zu versichern, weil sie beispielsweise davon ausgehen, dass nur der eine versicherte Hund überhaupt versichert werden muss. Brechen mehrere Hunde eines Haushaltes aus und verursachen einen Schaden, so gelten alle Hunde versicherungsrechtlich als ein Risiko. Ein Risiko gilt vor der Versicherung für Hunde als nicht teilbar. In der Folge gelten alle Hunde als Unfallverursacher, unabhängig davon, wer den Schaden tatsächlich verursacht hat. Die Versicherung für Hunde des versicherten Hundes zahlt in diesem Fall den Schaden nur anteilig. Deshalb müssen Mehrhundehalter unbedingt jeden Hund bei demselben Versicherer anmelden. Eine Versicherung für Hunde ist daher unbedingt empfehlenswert.



Veröffentlicht von: Thomas Schönhuber
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