Add to My Yahoo!
RSS Feeds
Deutsch
English

Die Störsender – der Handy Jammer

Kategorie: Unterhaltung
Artikel veröffentlicht von: Oliver Bunzheim


E-Mail Article
Print Article

In Frankreich sind sie seit dem Jahr 2004 erlaubt – die Störsender. Der Innenminister Frankreichs entschied ein Gesetz zu verabschieden, dass Kinobetreiber und städtische Theater einen Störsender einsetzen dürfen. Die Initiative ging von den Kinobetreibern aus, die das lästige Handy-Gebimmel eliminieren wollten. Dass die Zahl der Kinobesuche stark rückläufig sind, ist unlängst bekannt. Die mitgeführten Handys haben einen kleinen Teil dazu beigetragen. Kaum ist ein Film in den Kinos ausgelaufen, so ist dieser auf DVD erhältlich. Zuhause schauen ist für viele genüsslicher, als im Kino zu sitzen und sich von den Telefonaten anderer Besucher stören zu lassen. Auch für die Akteure in den Theatern ist der Störsender von Vorteil. Statt sich ständig durch das Klingeln aus der Ruhe bringen zu lassen, so können sich die Schauspieler voll auf ihre Rolle einlassen und entspannt dem Ende des Theaterstückes entgegen schreiten.

Die Auflagen des Gesetzgebers sind – Notrufe müssen jederzeit anwählbar sein und außerhalb der Stätten muss ein normaler Handyempfang wieder möglich sein.

In Deutschland hingegen sind derartige Störsender nach wie vor verboten. Hierzulande hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation noch das letzte Wort, die die Vergabe der Mobilfunkrechte steuert und Störungen der Funkfrequenzen, die durch einen Handy Jammer hervorgerufen werden, werden von dieser Behörde jederzeit verfolgt.


Veröffentlicht von: Oliver Bunzheim
Kontakt: e-mail


Über den Autor:
Dieser Artikel darf von Dritten für die Inhalte von Newslettern oder Websitecontent verwendet werden. Voraussetzung für eine Veröffentlichung durch Dritte ist, die jeweilige Autoreninfo aus 'Über den Autor', unter jedem Artikel vorhanden, unverändert mit zu veröffentlichen. Ein Verstoß gegen diese Regel, verstößt gegen die Copyright-Bestimmung. Es wäre ebenfalls von Vorteil den Verfasser des Artikels per e-Mail zu informieren, wo sein Artikel veröffentlicht wurde.


Weitere Artikel von Oliver Bunzheim: