Die neue AbgeltungssteuerKategorie: Business & Wirtschaft Artikel veröffentlicht von: Antonia Ambruoso
Ab dem Jahr 2009 gilt die neue Abgeltungssteuer, bei der Kapitalerträge aus Dividenden, Zinsen oder Erträge aus Investmentfonds versteuert werden müssen. Die Abgeltungssteuer ist somit eine Quellensteuer, die mit 25% berechnet wird, zu der unter Umständen zusätzlich der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer kommt. Die Steuer wird unabhängig von dem persönlichen Einkommenssteuersatz berechnet, und mit höchstens 28% angesetzt. Inländische Kreditinstitute, bei denen die Wertpapiere geführt werden, sind dazu verpflichtet die Steuer abzuziehen, und diese sofort an die Finanzämter abzuführen. Sobald die Abgeltungssteuer gezahlt wurde ist es nicht mehr notwendig die Kapitalerträge bei der nächsten Einkommensteuererklärung mit anzugeben. Wahlweise besteht die Möglichkeit anstelle des festgelegten Steuersatzes die Kapitalerträge nach dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Damit soll verhindert werden dass Personen die über ein geringeres Einkommen verfügen mit einer zu hohen Steuer belastet werden. Ausgenommen von der Abgeltungssteuer sind Darlehen die zwischen nahe stehenden Personen gewährt werden, sowie Zinszahlung von Kapitalgesellschaften die an Gesellschafter erfolgen. Diese Erträge unterliegen weiterhin dem persönlichen Steuersatz. Entstandene Verluste werden bei der Abgeltungssteuer ebenfalls berücksichtigt, und zwar indem die Bank die positiven sowie negativen Einkünfte verrechnet. Die Abgeltungssteuer umgehen bzw. die Abgeltungssteuer sparen kann jeder Anleger mit ein paar Tipps und Tricks. Damit die Verluste aus Kapitalerträgen so gering wie möglich gehalten werden sollte sich bereits jetzt jeder Anleger über das Internet erkundigen.
Veröffentlicht von: Antonia Ambruoso Web: http://www.businessanzeiger.com/ Kontakt: e-mail
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