Add to My Yahoo!
RSS Feeds
Deutsch
English

Der richtige Versicherungsschutz im Skiurlaub

Kategorie: Sicherheit
Artikel veröffentlicht von: Sven Kramer


E-Mail Article
Print Article

Schneebedeckte Berge und Wälder, herrlich präperierte Skipisten, die zum Sport und Spaß einladen, wer liebt das nicht? Doch wo Sport und Spaß ist, dort gibt es auch immer wieder Unfälle und damit verbunden auch schwere Stürze bei Skifahren. Damit der Skiurlaub im Schadensfall nicht zum Albtraum wird, sollte man vorher genau überprüfen, ob ein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden ist. Lastminute Reisen in die Skigebiete sind schnell gebucht, dabei darf man aber nicht die notwendigen Versicherungen vergessen. Eine der wichtigsten ist die private Haftpflichtversicherung, die für Schäden, die unbeabsichtigt einem dritten zugefügt wurden, aufkommt. Sollte ein Skiurlaub außerhalb von Deutschland geplant sein, ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung unabdingbar. Mit der Kombination einer privaten Unfallversicherung inklusive einer Absicherung gegen Invalidität und Berufsunfähigkeit, ist man nicht nur vor eventuell hohen anfallenden Bergungskosten geschützt, sondern deckt sich auch gegen weitreichende bleibende Unfallfolgen ab. Außerdem ist eine Krankentagegeldversicherung empfehlenswert, die bei einer längeren stationären Behandlung oder einer daraus folgenden längeren Krankschreibung, die etwaigen Verdienstausfälle abmindert. Allerdings ist diese Zusatzversicherung wesentlich für gesetzlich Krankenversicherte wichtig, da viele private Versicherer diese bereits in ihren Tarifen integriert haben.
Viele Versicherungsunternehmen bieten auch sogenannte Rundum-Sorglos-Pakete speziell für Skitouristen an, wobei vorher genau geprüft werden sollte, welcher Versicherungsschutz für sich selbst am sinnvollsten ist. Helfen kann dabei ein Versicherungsvergleich, der kostenlos im Internet angeboten wird, um auch erkennen zu können, welche Bedingungen im Schadensfall zu beachten sind.


Veröffentlicht von: Sven Kramer
Kontakt: e-mail


Über den Autor:
Dieser Artikel darf von Dritten für die Inhalte von Newslettern oder Websitecontent verwendet werden. Voraussetzung für eine Veröffentlichung durch Dritte ist, die jeweilige Autoreninfo aus 'Über den Autor', unter jedem Artikel vorhanden, unverändert mit zu veröffentlichen. Ein Verstoß gegen diese Regel, verstößt gegen die Copyright-Bestimmung. Es wäre ebenfalls von Vorteil den Verfasser des Artikels per e-Mail zu informieren, wo sein Artikel veröffentlicht wurde.


Weitere Artikel von Sven Kramer: