Add to My Yahoo!
RSS Feeds
Deutsch
English

Deckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung

Kategorie: Business & Wirtschaft
Artikel veröffentlicht von: Elke Lohre


E-Mail Article
Print Article

Jeder, der sich ein Auto oder auch ein Motorrad zulegt, ist in Deutschland verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Daneben gibt es die Kfz-Kaskoversicherung und diverse andere Autoversicherung, die allesamt freiwillige Versicherungen sind.

Ohne eine KfZ-Haftpflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf den öffentlichen Straßen unterwegs sein. Zum einen zahlt die Haftpflichtversicherung einen Schadenersatz an schuldlose Unfallopfer, einschließlich des Mitfahrers des Unfallverursachers. Zum anderen übernimmt die Haftpflichtversicherung auch Sachschäden, wie die Reparatur oder den Wiederbeschaffungspreis des Fahrzeuges des Unfallgegners. Der Gesetzgeber hat für diese Autoversicherung Mindestversicherungssummen festgelegt, die bei 2,5 Millionen Euro pro Person, bei 500.000 Euro für Sachschäden und bei 50.000 Euro für Vermögensschäden liegen. Meist bieten die Versicherer, wie die
Allianz Autoversicherung, allerdings Versicherungssummen bis zu 100 Millionen Euro an. Im ersten Augenblick scheint diese eine sehr hohe Summe zu sein. Bedenkt man aber die Kosten, die ein Unfall nach sich ziehen kann, kommen enorme Summen zusammen. Besonders Heilbehandlungskosten schlagen gleich mit mehreren tausend Euro zu Buche und auch Sachschäden gehen in die Tausende. Richtig teuer wird es, wenn ein Kind in den Unfall verwickelt ist, und dieses seinen Leben lang nicht in der Lage ist, selbst erwerbstätig zu sein.
Hier ist der Unfallverursacher verpflichtet, eine lebenslange Rente zu leisten. Gut, wenn man da eine Autoversicherung hat, deren Deckungssummen diese Kosten decken können. Allerdings muss man auch bedenken, dass die Höhe der Deckungssummen einen Einfluss auf die Versicherungsprämien haben. So ist dies bei jeder Versicherung, ganz gleich ob Allianz Autoversicherung oder bei einem Direktversicherer, vergleichen lohnt sich an dieser Stelle sehr.


Veröffentlicht von: Elke Lohre
Web: http://www.onmeco.de
Kontakt: e-mail


Über den Autor:
Elke Lohre Content Marketing Managerin
Dieser Artikel darf von Dritten für die Inhalte von Newslettern oder Websitecontent verwendet werden. Voraussetzung für eine Veröffentlichung durch Dritte ist, die jeweilige Autoreninfo aus 'Über den Autor', unter jedem Artikel vorhanden, unverändert mit zu veröffentlichen. Ein Verstoß gegen diese Regel, verstößt gegen die Copyright-Bestimmung. Es wäre ebenfalls von Vorteil den Verfasser des Artikels per e-Mail zu informieren, wo sein Artikel veröffentlicht wurde.


Weitere Artikel von Elke Lohre: