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Bussgelder im Ausland

Kategorie: Reise, Urlaub & Freizeit
Artikel veröffentlicht von: Kathrin Musch


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Nach einigen Anläufen soll es 2008 nun so weit sein. Die Bußgelder für Verkehrssünden im Ausland werden dann nicht mehr gleich an Ort und Stelle entrichtet, sondern bei uns zu Hause eingetrieben - genauso, als wäre der Verstoß hier passiert. Weil momentan noch an einigen Details gearbeitet wird, steht der genaue Zeitpunkt noch nicht fest. Aber allerspätestens Ende 2008 ist die Schonfrist zu Ende. Ab dann gilt folgendes: Alle Bußgelder ab 70 Euro werden von der ortsansässigen Bußgeldstelle eingetrieben, mit der man ja jetzt schon öfters Kontakt hatte. Der Entzug der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sind allerdings nicht zu befürchten. Bislang gibt es nur zwischen Deutschland und Österreich ein entsprechendes Abkommen. Die künftige europaweite Vollstreckung umfasst neben 39 Verkehrsdelikten auch Sachbeschädigung, Betrug, Körperverletzung und Verstöße gegen das Umweltrecht. Wie gesagt, es sind noch einige wichtige Details zu klären. So gilt nicht in allen Ländern das Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht. Das heißt: Es wird "kurzer Prozess" gemacht. Statt des Fahrens kann einfach der Halter zur Kasse gebeten werden. Außerdem gelten europaweit unterschiedliche Einspruchs- und Verjährungsfristen. Wichtig: Die Umsetzung des Vollstreckungsabkommens bedeutet keine Harmonisierung des Verkehrsrechts. Autofahrer sollten also in Zukunft besser darauf achten, welches Bussgeld für welche Sünde droht. Zum Beispiel müssen Autofahrer in Großbritannien bis zu 7.350 Euro zahlen, wenn Sie mit Alkohol am Steuer erwischt werden. Einige skandinavische Staaten orientieren sich bei der Geldbuße wiederum am Einkommen des Verkehrssünders.


Veröffentlicht von: Kathrin Musch
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