Add to My Yahoo!
RSS Feeds
Deutsch
English

BALLERMANN´S NEXT BEACH BOY gesucht!

Kategorie: Reise, Urlaub & Freizeit
Artikel veröffentlicht von: Linda Schnauer


E-Mail Article
Print Article

In einem großen, bundesweiten Wettbewerb suchen RTL2 und BILD.de für die TV-Sommershow des Jahres "Ballermann Hits 2008" den "BALLERMANN´S NEXT BEACH BOY". Der Titel des Wettbewerbs ist selbstverständlich aus den geschützten "Ballermann®"-Markenrechten der A. Engelhardt-Markenkonzepte GmbH aus Großkarolinenfeld offiziell lizenziert und damit nur hier - bei diesem Wettbewerb - zu erringen! Wer wird der "BALLERMANN´S NEXT BEACH BOY" und gewinnt eine Rolle im neuen Musikvideo von LOONA?

Am 16. und 17. Juli 2008 ist es wieder so weit: RTL2 zeichnet unter der Sonne Mallorcas bereits zum achten Mal die „Ballermann-Hits"-TV-Show (EMI) auf. Zwei Bühnen direkt am Strand von Palma de Mallorca, 30 nationale und internationale Musik-Acts sowie mehr als 6000 Zuschauer werden die Party zum Kochen bringen! Die Moderation des Sommerevents übernehmen die Ex-„Big Brother"-Bewohner Alida und Jürgen. Die besten drei Bewerber um den "BALLERMANN´S NEXT BEACH BOY"-Titel stellen sich vor Ort einer dreiköpfigen Jury. Ihre Aufgaben im Wettbewerb: Sexy „Baywatch"-Rettungsaktionen, Muskelmessen beim Huckepacktragen und Cocktailservieren mit Hindernissen. Den sechs Finalisten (drei von BILD.de, drei vom Megapark) stehen im Übrigen attraktive Assistentinnen zur Seite. - Ausstrahlungstermin: 2. August 2008 um 20.15 Uhr bei RTL2.

Der Titel der TV-Show „Ballermann Hits 2008" auf RTL II und der Titel des Wettbewerbs „Ballermann´s Next Beach Boy" werden genutzt mit freundlicher Genehmigung der A. Engelhardt-Markenkonzepte GmbH, Großkarolinenfeld


Veröffentlicht von: Linda Schnauer
Web: http://www.ballermann-kidz.de
Kontakt: e-mail


Über den Autor:
Linda Schnauer LOGOtag Ltd Margeritenweg 2 D- 83109 Großkarolinenfeld
Dieser Artikel darf von Dritten für die Inhalte von Newslettern oder Websitecontent verwendet werden. Voraussetzung für eine Veröffentlichung durch Dritte ist, die jeweilige Autoreninfo aus 'Über den Autor', unter jedem Artikel vorhanden, unverändert mit zu veröffentlichen. Ein Verstoß gegen diese Regel, verstößt gegen die Copyright-Bestimmung. Es wäre ebenfalls von Vorteil den Verfasser des Artikels per e-Mail zu informieren, wo sein Artikel veröffentlicht wurde.


Weitere Artikel von Linda Schnauer: