Arbeitsrecht: Wann bietet sich die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag an?Kategorie: Business & Wirtschaft Artikel veröffentlicht von: Beate Birkner
Arbeitsrecht: Wann bietet sich die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag an?
Für die Entscheidung, ob die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag angestrebt werden soll oder nicht, sind folgende Punkte wichtig:
1. Warum soll das Arbeitsverhältnis beendet werden?
-> Mit Blick auf die Wirkung in der Öffentlichkeit wird aus geschäftspolitischen Gründen eine einvernehmliche Lösung im Zweifelsfall grundsätzlich der Kündigung vorgezogen.
-> Es kann ein aufwändiger Kündigungsschutzprozess vermieden werden.
-> Das Arbeitsverhältnis kann aufgrund tariflicher Bestimmungen nicht wunschgemäß gekündigt werden.
-> Der Arbeitnehmer hat woanders eine Anschlussbeschäftigung.
-> Es ist eine Betriebsveräußerung geplant.
-> Es droht eine Insolvenz und der Einsatz bestimmter Mitarbeiter soll durch eine finanzielle Abfindung honoriert werden.
-> Der Arbeitnehmer ist alkohol- oder drogenabhängig.
-> Der Arbeitnehmer fehlt lange oder häufig aus Krankheitsgründen.
-> Der Arbeitnehmer hat einen Kündigungsschutzprozess gewonnen, eine Weiterbeschäftigung ist aber nicht möglich oder das Kostenrisiko für eine Klage in 2. Instanz ist zu hoch.
-> Es wird vermutet oder bekannt, dass sich der Mitarbeiter in derselben Branche selbständig machen will.
-> Der Mitarbeiter verhält sich wettbewerbsschädigend.
-> Eine fristlose Kündigung soll vermieden werden.
2. Mit wem soll das Arbeitsverhältnis beendet werden ( Betriebsratsmitglied, Schwangeren, leitenden Angestellten, Geschäftsführer, Vorstandsmitglied...)?
3. In welcher Phase soll das Arbeitsverhältnis beendet werden, z. B.
-> während des Erziehungsurlaubs,
-> nach der Probezeit,
-> vor Ablauf der Frist eines befristeten Arbeitsverhältnisses?
Die oben stehende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei Problemstellungen im individuellen Einzelfall hilft Ihnen ein spezialisierter Rechtsanwalt weiter, auch bei der Ausgestaltung der Verträge.
In Oldenburg befassen sich mit Arbeitsrecht und damit auch mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag u. a.
-> Rechtsanwalt Hartmut Lausch, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus der Kanzlei Behrends-Birkner-Lausch (www.behrends-birkner-lausch.de) und
-> Rechtsanwalt Horst Wiese, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus der Kanzlei Wiese & Harbort (www.wiese-harbort.de).
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